Auf den Hauseingang einer Lokalpolitikerin der Karlsruher AfD wurde am Dienstag vergangener Woche (23.05.17) in Durlach eine Kot-Attacke verübt.
Das Mitglied des Kreisvorstands, das bisher noch nicht in der Öffentlichkeit aufgetreten war, hatte gegen 23.00 Uhr das Haus verlassen.
Dabei war ihr ein jüngerer, schwarz gekleideter Mann aufgefallen, der vermummt mit aufgesetztem Motorradhelm in der Nähe des Hauses stand und auf sein Smartphone tippte.
Als sie nach rund zehn Minuten zurückkehrte, fand sie die Eingangstür mitsamt Klingel- und Sprechanlage großflächig mit Kot beschmiert vor.
Kurz darauf wurde der zuvor wahrgenommene Mann dabei gesehen, wie er auf einem Quad am Ort der Untat vorbeifuhr und sich rasch entfernte.
Am selben Tag, dem 68. Geburtstag des Grundgesetzes, hatte mittags auf dem Karlsruher Platz der Grundrechte noch eine Mahnwache für
Meinungsfreiheit und Demokratie mit Grußworten mehrerer bedeutender Redner stattgefunden. Und am selben Abend hatte der Karlsruher
Gemeinderat ohne Gegenstimme eine Resolution "für Toleranz und Vielfalt" und "gegen menschenverachtende Aktivitäten" verabschiedet.
Für die Tat kommt nur ein politisch motivierter Hintergrund in Frage.
Die herbeigerufene Polizei nahm den angerichteten - ekelerregenden -Schaden auf.
Eine genauere Untersuchung am Folgetag ergab zudem Spuren eines Aufhebelversuchs am Garagentor. Offensichtlich war also noch Schlimmeres geplant gewesen.
Der Kreisvorstand der Alternative für Deutschland (AfD) und die beiden Karlsruher Gemeinderäte Dr. Paul Schmidt und Marc Bernhard weisen mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl nochmals darauf hin, dass die grundgesetzliche Garantie für freie, faire und (chancen-)gleiche Wahlen (Art. 28 GG) nicht nur die korrekte Auszählung der abgegebenen Stimmzettel (siehe NRW), sondern auch die freie politische Meinungsäußerung im Vorfeld einer Wahl miteinschließt - ohne dabei um die Unversehrtheit von Eigentum oder Gesundheit fürchten zu müssen.