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Werde Wahlbeobachter bei der Briefwahlauszählung

KV-KARLSRUHE - 10.09.2017

Monatelang haben wir dafür gekämpft, die Wähler über die Themen der AfD zu informieren.

Die Desinformationspolitik der öffentlich rechtlichen Medien und unsere politischen Gegner, allen voran die SPD und die Gewerkschaften, haben massiv Unwahrheiten über die AfD verbreitet und der Spezialdemokrat Stegner hat sogar dazu aufgerufen, das Personal der Rechtspopulisten zu attackierenund damit meinte er wohl die AfD.

Viele Jahrzehnte hatte man als Wähler das Vertrauen in die Personen, die die Wahlzettel ausgezählt haben. Aber nach dem Wahlbetrug in NRW ist dieses Vertrauen gesunken. In NRW könnten 600.000 Stimmen für die AfD unterschlagen worden sein.

Auch der Hinweis der undemokratischen Faschisten gibt uns zu denken: 

Daher bitten wir alle Bürger im gesamten Land, jedweder politischen Ausrichtung, die Auszählung dieser so wichtigen Wahl zu kontrollieren, damit nicht hundertausende Stimmen "verloren" gehen oder anderen Parteien "zugeschoben" werden.

In Karlsruhe z.B. wird mit ca. 50.000 Briefwählern gerechnet. Das ist fast 1/4 der ca. 209.000 Wahlberechtigten. Aufgrund der anteiligen Wahlbeteiligung werden somit sogar ca. 1/3 aller Stimmen im Briefwahlzentrum ausgezählt. Und dies gilt überall in Deutschland.

Daher unser Appell: Überwachen sie die Wahl auch und vor allem im Briefwahlzentrum, die dieses Jahr in Karlsruhe in der Gartenhalle am Festplatz eingerichtet ist. Informieren sie sich bei ihrer Gemeinde, wo die Briefwahl bei ihnen ausgezählt wird.

Karlsruhe Gartenhalle am Festplatz:

Am besten gehen sie erst kurz vor 18 Uhr in die Räumlichkeiten.

1. Gemäß § 54 der Bundeswahlordnung hat während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses jeder Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

2. Der Wahlvorstand MUSS Ihnen Zutritt und Anwesenheitsrecht gewähren. 

3. Die Gewährung des Anwesenheitsrechts muss so ausgestaltet sein, dass es Ihnen jederzeit möglich ist, auch tatsächlich Einblick in den Auszählvorgang zu erhalten.

4. Jeder kann Wahlbeobachter werden – eine besondere Qualifikation ist ausdrücklich nicht erforderlich.

5. Sie müssen sich nicht damit zufrieden geben, dass Ihnen ein Platz angeboten wird, von welchem aus Sie keine Sicht auf den Vorgang haben.

6. Auch müssen Sie sich nicht zwischendurch (etwa nach Ende des Wahlvorganges) rausschicken lassen – die Auszählung hat gemäß § 67 der Bundeswahlordnung ohne Unterbrechung im Anschluss an den Wahlvorgang stattzufinden!

7. Sie sollten jedoch darauf achten, dass Sie sich ruhig verhalten, denn bei der Anwesenheit zu vieler Personen und Lärm von außen kann die Anwesenheit mit Hinweis auf die Behinderung der Auszählung versagt werden.

8. Selbst wenn der Wahlvorstand Sie als Hindernis für den Auszählvorgang betrachten sollte, kann er Sie nicht ohne Weiteres des Raumes verweisen, da die  Wahlhelfer selbst nicht das Recht besitzen, Sie wegzuschicken – dies darf nur die Polizei!

Helfen sie uns, dass die Feinde der Demokratie keine Chance zum Wahlbetrug haben.

Nachtrag:

AfD fordert Bürger am 24. September zu flächendeckender Wahlbeobachtung auf
 
Die stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Beatrix von Storch teilte mit, dass sich bislang schon mehr als 1.200 Bürger auf der Webseite der Partei unter www.afd.de/wahlhelfer gemeldet hätten, um ihr geplantes Engagement als Wahlhelfer bzw. Wahlbeobachter mitzuteilen. Von Storch dazu: „Wir streben an, mehrere Tausend Bürger für die Wahlhilfe oder Wahlbeobachtung in den bundesweit ca. 88.000 Wahlbezirken - dazu gehören auch 17.500 Briefwahlbezirke – zu motivieren.
 
Ihr Vorstandskollege Julian Flak ergänzt: „Es geht uns einzig um die Unterstützung der korrekten Durchführung einer freien, geheimen und demokratischen Bundestagswahl. Sollten wider Erwarten doch Unregelmäßigkeiten bei der Feststellung, Weiterleitung oder Veröffentlichung von AfD-Stimmergebnissen auftreten, können diese auf der von uns eigens für diesen Zweck eingerichteten Webseite www.afd.de/wahlprotokoll dokumentiert werden.“ Diese Dokumentation sieht vor, dass unter anderem auch die Zahlen von Ergebnisprotokollen der einzelnen Wahlvorstände eingegeben werden können, um nachträglich einen Vergleich zwischen den in diesen Wahllokalen ausgezählten Stimmen und den anschließend durch die Landeswahlleiter veröffentlichten Stimmen zu ermöglichen.
 
Allerdings wurde heute eine E-Mail des sächsischen Landeswahlleiters vom 20.09.2017 bekannt, in der die Behörde unter Bezug auf eine Stellungnahme des Bundeswahlleiters darauf hinweist, dass „Wahlbeobachter kein Anrecht darauf [hätten], vom Wahlvorstand eine Kopie oder ein Foto der Ergebniszusammenstellung, der Schnellmeldung oder der Niederschrift zu erhalten/ zu machen. Die Bundeswahlordnung sieht nur eine mündliche Ergebnisverkündung vor. Zudem haben die Wahlvorsteher sicherzustellen, dass die Wahlniederschriften mit den Anlagen Unbefugten nicht zugänglich sind“.
 
Der stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Albrecht Glaser widerspricht dieser Auffassung und verweist dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19.11.2002 (AZ.: 3 K 4502/02). In diesem heißt es u.a.: „Aus § 72 Abs. 4 Bundeswahlordnung ergibt sich kein allgemeiner Grundsatz des Wahlrechts, dass Einsichtnahme durch Dritte in Wahlniederschriften zu verhindern wäre. […] Dieser Feststellungsvorgang ist seinerseits gerade nicht auf Grund eines allgemeinen Grundsatzes geheim, sondern etwa bei Wahlen zum Bundestag ausdrücklich öffentlich.
 
Die Alternative für Deutschland schätzt deshalb die in der E-Mail des sächsischen Landeswahlleiters zitierte Stellungnahme des Bundeswahlleiters als potentiell rechtswidrig und dazu geeignet ein, die verfassungsmäßig garantierte Öffentlichkeit der Wahl unzulässig zu beschränken. Wir weisen deshalb unsere Mitglieder und Wähler deutschlandweit auf die App „Wahlmission“ (https://wahlmission.de) des Vereins zur Förderung politischer Bildung und Demokratie e.V. hin, mit welcher der Vergleich zwischen ausgezählten und später veröffentlichten Stimmergebnissen nicht nur der AfD, sondern aller Parteien problemlos ermöglicht wird.


Mit den besten Wünschen für einen maximalen Erfolg von uns allen am bevorstehenden Wahlsonntag verbleiben wir
mit herzlichen Grüßen
Ihre Bundesgeschäftsstelle

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