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Überprüfung der EU-NO2-Grenzwerte

KV-KARLSRUHE - 20.04.2018

AfD beantragt die Überprüfung der NO2-Grenzwerte

Wissenschaftlich nicht fundierte Grenzwerte gefährden Automobil- Arbeitsplätze und enteignen Diesel-Besitzer.
Internationale Grenzwert-Vergleiche entlarven grünen Öko- Fanatismus: Kein Fleisch in den Kantinen und kein Auto auf den Straßen! 

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat heute die Überprüfung der europäischen NO2-Grenzwerte beantragt, die seit 2010 in deutschen Städten zur Anwendung kommen.
Die Grenzwerte hatten zuletzt im Rahmen des Gerichtsurteils über Fahrverbote eine große Rolle gespielt. Solche Verbote würden Millionen von Diesel-Besitzer kalt enteignen.

Die von der EU geplante weitere Verschärfung der Grenzwerte gefährdet massiv Automobil-Arbeitsplätze in Deutschland.

Der Karlsruher Abgeordnete Marc Bernhard hat in seiner heutigen Rede im Deutschen Bundestag auf die Willkür und die Irrationalität bei der Bemessung der bisherigen Grenzwerte hingewiesen:

  • Der Diesel-Untersuchungsausschuss im Bundestag hat keine Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Stickstoffdioxid in Konzentrationen unter 900 Mikrogramm pro Kubikmeter festgestellt
  • Der Stickstoffdioxid-Grenzwert für Arbeitsplätze beträgt in Deutschland 950 Mikrogramm pro Kubikmeter
  • Der Stickstoffdioxid-Grenzwert für die Außenluft beträgt selbst im Umwelt-sensiblen Kalifornien 100 Mikrogramm pro Kubikmeter

Bernhard kritisiert, dass die EU und Deutschland sich an einer WHO- Empfehlung für 40 μg/m3 aus dem Jahr 1997 orientieren, die jedoch nur auf epidemiologischen Studien, also auf rein statistischen Hochrechnungen basiert.

Bernhard weiter: „Versuche der WHO in den Jahren 2000 und 2005, diese Schätzungen mit klinischen Studien zu bestätigen, sind krachend gescheitert“.
Auch mit einem Hinweis auf die Expertenanhörung beim Fahrverbote- Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht fordert die AfD daher die Bundesregierung auf, eine neuerliche Überprüfung des Grenzwertes von 40μg/m3 NO2 herbeizuführen.

Deutsche Arbeitsplätze in der Automobilindustrie müssen geschützt werden!
Die kalte Enteignung von Besitzern von Diesel-Fahrzeugen muss vermieden werden! 


 

Deutscher Bundestag Drucksache 19/1213 19. Wahlperiode 14.03.2018

Antrag
der Abgeordneten Marc Bernhard, Karsten Hilse, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Rainer Kraft, Dr. Heiko Wildberg, Andreas Bleck, Matthias Büttner, Leif-Erik Holm, Frank Magnitz, Andreas Mrosek, Dr. Dirk Spaniel, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD

Überprüfung der EU-NO2-Grenzwerte, die seit 2010 in deutschen Städten zur Anwendung kommen

Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest,
dass – wie bereits im Bericht des 5. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode („Abgas“) des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 18/12900) am 30. Juni 2017 beschlossen unter „II. Sachverständigenanhörung Gesundheitliche Folgen“ ausgeführt –
a) b)
II.
in Deutschland keine toxikologisch bedenklichen NO2-Werte in öffentlich zugänglichen Bereichen bestehen;
es keine wissenschaftlich erwiesenen Zahlen zu Erkrankungen oder Todesfällen aufgrund Überschreitungen von NO2-Grenzwerten in Deutschland gibt.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, eine neuerliche Überprüfung des europäischen Grenzwertes von 40μg/m3 NO2 für öffentliche Bereiche herbeizuführen.

Berlin, den 14. März 2018
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Begründung
Zu I. a und b
Diese Passagen sind dem Bericht des 5. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode („Abgas“) des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 18/12900) entnommen (dort unter „II. Sachverständigenanhörung Gesundheitliche Folgen“). Die Kenntnisnahme dieses Abschlussberichtes wurde nach mehrmaliger Aussprache im Deutschen Bundestag am 30. Juni 2017 beschlossen.

Zu II.
Die Sachverständigenkommission zur gesundheitlichen Wirkung von Diesel-Abgasen des 5. Untersuchungsausschusses kam vor wenigen Monaten einhellig zu dem Schluss, dass es nicht möglich ist, Gesundheitsbeeinträchtigungen durch NO2 in Konzentrationen bis 900 μg/m3 nachzuweisen. Vor diesem Hintergrund wäre die Beibehaltung des 20-fach niedrigeren Grenzwertes (Jahresmittelwert) von 40 μg/m3 übertrieben und unverhältnismäßig. Für die dadurch entstehenden wirtschaftlichen Schäden gäbe es keine medizinische oder naturwissenschaftliche Rechtfertigung.


Die wirtschaftlichen Schäden aufgrund des EU-Grenzwertes (Jahresmittelwert) von 40 μg/m3 sind immens. Die Durchsetzung dieser, nach Auffassung der Antragsteller und der Sachverständigen, ungerechtfertigt niedrigen Grenzwerte mittels Fahrverboten droht dazu zu führen, dass Deutschland ein gesamtwirtschaftlich relevantes Wirtschaftsgut, das Kfz mit hocheffizientem Dieselmotor, international massiv in Misskredit zu bringen. National werden Fahrverbote dazu führen, dass viele Bürger, insbesondere Kaufleute, Handwerker und Unternehmen, die sich auf die bisherige Förderung der Anschaffung und des Betriebs von Diesel-Kfz durch die Bundesregierung als umweltfreundliche Maßnahme verlassen haben, nun mit ihren Kfz nicht mehr in den Städten unterwegs sein können, in denen sie unterwegs sein müssen. Dies bedroht nicht nur viele kleinere und mittelständische kundenseitige Unternehmen, sondern auch viele Autohäuser und -händler mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten bis hin zum Konkurs.


Vor diesem Hintergrund muss seitens der Bundesregierung alles getan werden, um Belastungen, wie die Einführung von Fahrverboten, zu vermeiden, die im Ergebnis eine kalte Enteignung der Dieselbesitzer ohne haltbare Begründung bedeuten würden.


Zudem ist allgemein bekannt, dass die an den Straßen der deutschen Städten gemessenen NO2-Konzentrationen seit den 90er Jahren kontinuierlich zurückgehen, sodass allein durch den Austausch von Kfz mit alten Motoren gegen solche mit neuen Motoren eine weitere Reduktion der NO2- und NOX-Belastung zu erwarten ist. Dies wurde kürzlich im Rahmen einer Befragung im Deutschen Bundestag von der bisherigen Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, bestätigt. Sie geht davon aus, dass in 50 der insgesamt 70 betroffenen deutschen Städte bald keine Überschreitung der 40 μg/m3-Marke mehr zu beobachten sein wird – ohne Fahrverbote.


Die Aussagen der o. g. Sachverständigenkommission wurden kürzlich in einem Interview des „MDR“ mit Prof. Dr. Dieter Köhler, dem Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beratungsmedizin e. V. bestätigt. Prof. Dr. Dieter Köhler ist zudem Mitglied mehrerer Fachgesellschaften und der Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen der Ärztekammer Westfalen-Lippe sowie Sachverständiger für das Bundesgesund- heitsamt und Sprecher des Arbeitskreises pneumologischer Kliniken Deutschlands. Er sagte, dass die Konzentrationen bei Stickoxiden, über die man jetzt beim Diesel redet, vollkommen ungefährlich seien. Die realen Risi- ken seien völlig überschätzt, betonte er.


Zur Bekräftigung der nach Auffassung der Antragsteller richtigen Auffassung wird auf die USA verwiesen. In den überaus umweltsensiblen USA gelten Grenzwerte von 100 μg/m3 und höher im Jahresmittel. Diese Grenzwerte gelten ferner nur als Hinweis auf eine eventuell mögliche Gefährdung. Am 14. Juli 2017 wurden diese Grenzwerte nach einer neuerlichen Überprüfung bestätigt. Im Wortlaut heißt es dort:
Am 14. Juli 2017 hat die Umweltschutzbehörde der Vereinigten Staaten (Environmental Protection Agency EPA), gestützt auf eine Überprüfung der Gesamtheit der wissenschaftlichen Erkenntnisse, vorgeschlagen, die derzeit geltenden nationalen Luftqualitätsvorschriften für NO2 in der Luft im Freien (NAAQS) beizubehalten. Die US-EPA vertritt den Standpunkt, dass diese Qualitätsvorschriften nicht geändert zu werden brauchen, da sie einen angemessenen Schutz der öffentlichen Gesundheit gewährleisten, mit einer ausreichenden Sicherheitsmarge für ältere Personen, Kinder und Menschen mit Asthma.

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