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Resolutionen: Migrationschaos, Euro-Memorandum und Direkte Demokratie

KV-KARLSRUHE - 27.09.2017

Im Rahmen ihrer konstituierenden Sitzung hat die AfD-Bundestagsfraktion am 26. und 27. September 2017 folgende drei Resolutionen beschlossen:

(1) Migrationschaos endlich stoppen

Die AfD-Bundestagsfraktion fordert zur Bewältigung des Migrationschaos ab sofort wieder die umfassende Sicherung der deutschen Grenzen, solange nicht sämtliche EU-Außengrenzen gesichert sind. Nur hierdurch kann die bis heute fortdauernde massenhafte illegale Einreise aus sicheren Drittstaaten gestoppt werden. Rechtswidrige Grenzübertritte sind zu unterbinden und Antragstellungen von Ankömmlingen aus unseren Nachbarstaaten zurückzuweisen.

Von Herbst 2015 bis Ende 2016 sind Migrationskosten von über 50 Milliarden Euro für Deutschland entstanden; nach Berechnungen von Fachleuten werden die Migrationskosten allein für 2017 ca. 70 Milliarden Euro betragen. Gleichzeitig leben Millionen Menschen in Deutschland in prekären Verhältnissen. Vor diesem Hintergrund wendet sich die AfD gegen eine fortgesetzte Armutsmigration in die deutschen Sozialsysteme; damit wird deren Tragfähigkeit zu Lasten der deutschen Bevölkerung überfordert.

Temporärer Schutz in Deutschland begründet keine Notwendigkeit einer hiesigen Integration; vielmehr muss eine zügige Rückführung in befriedete Heimatgebiete erfolgen. Ähnliches gilt für die mehreren Hunderttausende Ausreisepflichtigen, deren Abschiebung konsequent durchzuführen ist. Der Kollaps der Gerichte aufgrund von Klagen gegen ablehnende Asylbescheide ist durch Verfahrensrechtsänderungen abzuwenden.

Die Migration nach Europa aus Ländern Afrikas sowie des Nahen und Mittleren Ostens kann deren demographische, ökonomische und politische Probleme nicht lösen. Alle Arten von Umsiedlungsplänen lehnen wir ab.

Die AfD fordert weiter die Unterbindung des Familiennachzugs aus nicht oder nicht mehr unmittelbar umkämpften Gebieten. Sofern die neue Bundesregierung daran festhält, speziell syrischen Migranten den Familiennachzug zu gestatten, würde das eine erneute Migrationswelle von mindestens 1,5 Millionen Menschen zur Folge haben. Die Aufnahmefähigkeit Deutschlands würde dadurch endgültig überfordert; die kulturellen und ökonomischen Folgen würden die Grundfesten der deutschen Staatlichkeit erschüttern und den inneren Frieden massiv gefährden.

(2) Euro-Memorandum

Die Fraktion der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag verurteilt Macrons „Weltregierungserklärung“

Der französische Staatspräsident Emmanuel Macron will eine „Neugründung“ Europas und damit Deutschlands finanzielle und staatliche Souveränität zugunsten einer zentralistischen Haftungs- und Transferunion abschaffen.

Die AfD will im Einklang mit dem Grundgesetz wieder mehr nationale Eigenverantwortung und damit die Voraussetzung für eine solide Finanz- und Wirtschaftspolitik erwirken.

Kein Staat darf für die Schulden eines anderen in Zwangshaftung genommen werden! Im Einklang mit dem Grundgesetz und den Euro-Verträgen fordern wir die Einhaltung des Verbots von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu unkontrollierbaren Milliardenbelastungen für den deutschen Steuerzahler in künftigen Rechnungsjahren führen können.

Obwohl das Bundesverfassungsgericht schon 2009 in seinem „Lissabon-Urteil“ klar jede weitere Kompetenz- und Geldmittelabgabe an die EU ohne vorherige Volksabstimmung untersagt hat, wird die Souveränität Deutschlands seit 2010 Stück für Stück beseitigt.

Dem Deutschen Bundestag wird damit als einzigem direkt gewählten Verfassungsorgan ein wesentliches demokratisches Hoheitsrecht entzogen. Die Fraktion der AfD im Bundestag wird sich diesen Plänen mit allen parlamentarisch-demokratischen Mitteln entgegenstellen.

(3) Direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild

Die Bundestagsfraktion der Alternative für Deutschland ist angetreten, um die Demokratie in Deutschland zu stärken und die Mitspracherechte der Bürger zu erweitern. Anders als Bundeskanzlerin Merkel, die jede Form von bundesweiten Volksabstimmungen ablehnt, tritt die AfD entschlossen für echte Mitbestimmung nach Schweizer Vorbild ein.

Die Bürger sollen nicht nur alle vier Jahre den Bundestag wählen, sondern jederzeit auf Bundesebene unmittelbar an politischen Entscheidungen mitwirken dürfen. Wir wollen dem Volk das Recht geben, eigene Gesetze zu initiieren und vom Parlament beschlossene Gesetze zu ändern oder außer Kraft zu setzen. Damit schaffen wir ein dringend notwendiges Korrektiv zum Parteienstaat. Die Bürger bekommen ein Instrument in die Hand, um das Parlament zu einer nachhaltigen Beachtung und Umsetzung des Bürgerwillens zu bewegen.

Im Artikel 20 unseres Grundgesetzes ist verankert, dass alle Staatsgewalt vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeht. Nun ist es an der Zeit, im Bundestag ein Volksabstimmungsgesetz auf den Weg zu bringen und damit die Demokratielücke zu schließen.

Berlin, 27. September 2017

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