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Anfrage: Neubau Stadion im Wildpark – Rückbau und Entsorgung

KV-KARLSRUHE - 27.12.2017

Neubau Stadion im Wildpark –
Zusätzliche Kosten durch Erschwernisse bei Rückbau und Entsorgung des al- ten Stadions und der darunter befindlichen Materialien 

1. Kampfmittelsituation

–  Besteht außer im Baufeld des Stadions noch in anderen zu bebauenden Flächen (z. B. Baufeld für das Parkdeck etc.) Kampfmittelverdacht bzgl. Munition und Bomben aus dem 2. Weltkrieg? Falls ja, in welchen Flächen?

–  Wie groß ist die Gesamtfläche, in der ein Kampfmittelverdacht im Untergrund besteht?

–  Können auch innerhalb der Erdwälle Kampfmittel vorhanden sein?

–  Welche Maßnahmen sind insgesamt erforderlich, um eine ausreichende Kampfmittelfreiheit für den Bau des neuen Stadions zu gewährleisten?

–  Welche zusätzlichen Kosten werden durch diese Maßnahmen verursacht?

–  Wurde in der Kostenschätzung zum Stadionneubau ein Kostenansatz für Kampfmitteluntersuchungen vor bzw. während der Bauarbeiten durch Sachkundige nach § 20 SprenG sowie für Erschwernisse beim Erdbau infolge baubegleitender Kampfmittelfreimessungen gebildet?

–  Sind Kosten und Erschwernisse beim Erdbau infolge des Kampfmittelverdachts in den vorliegenden Angebotspreisen inbegriffen? Wenn ja, in welcher Höhe?

2. Abbruchgebäude

–  Wie hoch ist die geschätzte Menge (m3 bzw. to) der mineralischen Bausubstanz (d. h. Beton und Mauerwerk), die abzubrechen ist?

–  Wurde die abzubrechende Bausubstanz auf Schadstoffverunreinigungen im Hinblick auf Arbeitsschutz und Entsorgungsrelevanz untersucht?

–  Falls ja, welche Anteile der mineralischen Bausubstanz sind in die Zuordnungen Z 1.1, Z 1.2, Z 2 bzw. > Z 2 einzustufen?

–  Liegt ein Schadstoffkataster für die rückzubauenden Bauwerke vor, das Auskunft über Ort und Art verbauter schadstoffhaltiger Bauteile (z. B. Asbestzementplatten) gibt?

–  Ist in der Kostenschätzung zum Stadionneubau ein Kostenansatz für den Rückbau und die Entsorgung schadstoffhaltiger Bausubstanz enthalten? Wenn ja, in welcher Höhe?

–  Sind Mehrkosten für den Rückbau und die Entsorgung schadstoffhaltiger Bausubstanz in den vorliegenden Angeboten enthalten? Wenn ja, in welcher Höhe?

3. Stadioninnenraum

–  Wurde der Boden unterhalb der Tartanbahn auf entsorgungsrelevante Verunreinigungen untersucht? Falls ja, welche Belastungsklassen (d. h. Z 1.1, Z 1.2, Z 2, > Z 2) wurden ermittelt? In welchen ungefähren Men- genanteilen sind die einzelnen Belastungsklassen zu erwarten?

–  Wurde anhand der Bauakten bzw. auf Basis umwelttechnischer Untersuchung geprüft, ob unterhalb der Tartanbahn die in den 1950er bis 1970er Jahren auf zahlreichen Sportplätzen verbauten dioxinbelastete Kieselrot- Schlacken vorhanden sind?

–  Wie hoch sind die Kosten für die Beseitigung dieser Punkte?

4. Erdwälle

–  Wie hoch ist die geschätzte Gesamtkubatur der Erdwälle (m3 bzw. to)?

–  Welche auszubauende (Teil-)Kubatur wurde bei der dem Gemeinderatsbeschluss zugrundeliegenden Kostenschätzung für den Stadionbau in Ansatz gebracht?

–  Gemäß Umweltbericht der Spang.Fischer.Natzschka GmbH vom Januar 2016 wurden bei den im Jahr 2014 aus den aus dem Inneren der Erdwälle stammenden Proben in ca. 86 % der untersuchten Proben Belastungen ermittelt, die zur Zuordnung Z 2 und > Z 2 führten. Aus den Außenseiten der Wälle stammende Proben wiesen dagegen in ca. 50 % der Fälle Belastungen auf, die in die Zuordnung Z 2 und > Z 2 führten. Welcher Mengenanteil an Erdwallmaterialien der Zuordnung Z 2 und > Z 2 liegt der Kostenschätzung und den Angeboten zugrunde? Wurden die Mengenanteile von Z 2 und die Mengenanteile von > Z 2 separat ausgewiesen?

–  Die Stoffgruppe PAK ist ein Hauptkontaminant in den Erdwallmaterialien: In wie vielen untersuchten Proben wurden PAK-Gehalte von mehr als 200 mg/kg gemessen?

–  Wurden die Erdwallmaterialien auch hinsichtlich Parameter nach Deponieverordnung untersucht? Falls ja: Welchen Deponieklassen sind die untersuchten Mischproben zuzuordnen?

–  Mit welchen Kosten der Beseitigung wird gerechnet?

–  Wie verteilen sich diese auf den Abtrag des Materials, das Sortieren, die Entsorgung des kontaminierten Materials, die Abfuhr und/oder die Weiterverwendung des brauchbaren Materials?

Sachverhalt / Begründung:

Nach neueren Informationen der Stadtverwaltung übersteigen die abgegebenen Angebote für den Neubau des KSC-Stadions die eingeplanten Mittel deutlich.
Nach unserem Verständnis ist dies u. A. dadurch begründet, dass in ihnen der Ausbau und die Entsorgung der Erdwälle, auf denen das jetzige Stadion steht, enthalten sind. Da die Kosten dafür schwer kalkulierbar sind, wurden sie in allen Angeboten mit einem Risikoaufschlag versehen. Um den Kostenrahmen einhalten zu können, möchte die Stadtverwaltung die Entsorgung der Wälle selbst übernehmen und dabei relativ zu den dafür ursprünglich abgeschätztem Kosten von 15 Mio. Euro Geld einsparen, indem die Erdwälle abgetragen, die enthaltenen Materialien sortiert und nur die hoch kontaminierten Anteile entsorgt werden.

Das Abtragen der Erdwälle ist sowieso erforderlich, da inzwischen klar geworden ist, dass Blindgänger aus dem zweiten Weltkrieg darunter liegen können, die bei den nun geplanten Bauarbeiten zur Explosion kommen könnten und daher zuvor entfernt werden müssen.

Durch dieses neue Konzept kann nach Auskunft der Stadtverwaltung der gesamte Bauablauf des Stadionneubaus zeitlich optimiert werden, sodass zumindest teilweise paralleler Spielbetrieb möglich ist, wodurch ebenfalls Einsparungen relativ zum bisherigen Konzept denkbar sind.

Allerdings birgt das neue Konzept mit der kompletten Aufarbeitung und Entsorgung der Erdwälle „in Eigenregie“ der Stadt auch zusätzliche finanzielle Risiken für die Steuerzahler und für den KSC. Eine volle Kostenübernahme der Stadt Karlsruhe für diese unwägbaren Risiken ist in Zeiten der Haushaltskonsolidierung nicht denkbar.

Weitere mögliche Risiken wie schadstoffbelastete Bausubstanz im Baukörper des bisherigen Stadions, das ja ebenfalls rückgebaut werden muss, wurden bisher kaum diskutiert, sind aber ebenfalls in der Finanzplanung zu berücksichtigen.

Die AfD stellt diese Anfrage, um sicherzustellen, dass im nun vorgelegten neuen Konzept tatsächlich alle Risiken, die auf die Kostenplanung des Stadions Einfluss haben, berücksichtigt wurden.

In jedem Fall sollten die Bürger wissen, welche zusätzlichen Kosten sie zu tragen haben, nur damit überhaupt erst einmal mit dem Bau des neuen Wildparkstadions begonnen werden kann.

Unterzeichnet von:

Marc Bernhard Dr. Paul Schmidt

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