Großer Themenabend der AfD-Karlsruhe-Stadt zur Frage „Islam, Scharia – und dann?“ am 16.03.2018
Anlässlich des geplanten Großmoscheebaus in der Karlsruher Oststadt hatte der AfD Kreisverband Karlsruhe-Stadt am 16.03. zu dem Themenabend „Islam, Scharia – und dann?“ mit dem Staatsrechtler Prof. Dr. Karl Schachtschneider, dem Regisseur Imad Karim, dem Bundestagsabgeordneten Marc Bernhard und dem Stadtrat Dr. Paul Schmidt eingeladen. Passenderweise wurde am selben Tag die Frage, ob der Islam zu Deutschland gehört, auch auf der bundespolitischen Ebene diskutiert. So fanden sich ca. 230 Interessierte in der Europahalle ein. Leider war damit die maximale Belegung schon erreicht und viele weitere Besucher konnten nicht mehr in den Saal gelassen werden.
Der Karlsruher Bundestagsabgeordnete Marc Bernhard erläuterte die Historie des DITIB Großmoscheebaus. Dieser war schon im Jahr 2013 Thema im Karlsruher Stadtrat. Alle damaligen Fraktionen wollten damals das Vorhaben in sichtbarer Lage unterstützen. 2016 lebte die Diskussion auf, verschwand dann aber aus dem öffentlichen Raum. Wie vorhergesagt wurde das Projekt jedoch kurz nach der Bundestagswahl wieder vorangetrieben, vermutlich weil 2018 keine Wahlen stattfinden und der Bürger somit kaum Einflussmöglichkeiten auf die Politik hat. Trotz der kritischen Aussagen vieler Bürger sieht die Stadt keine Notwendigkeit, Sakralgroßbauten öffentlich zu diskutieren: dies sei im Rahmen der von der DITIB Moschee und dem Bürgerverein der Oststadt privat durchgeführten Informationsveranstaltung bereits erschöpfend erfolgt, so die Mitteilung der Stadtverwaltung.
Marc Bernhard beleuchtete die DITB als Machtinstrument des türkischen Ministerpräsidenten Erdoğan. Er wies darauf hin, dass die Imame, die in Ditib-Moscheen in Deutschland predigen, vom türkischen Religionsministerium entsandt und bezahlt werden. Diese Imame dürften gemäß Vorgaben des Religionsministeriums nur eine sehr begrenzte Zeit in Deutschland bleiben und müssten dann in die Türkei zurückkehren, wohl um ihre Integration in die Lebensverhältnisse Deutschlands zu vermeiden. Erdoğans Aussagen wie “Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten” und “Integration ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit” seien eindeutig. Die Kontrolle der DITB durch Erdoğan zeige sich immer mehr. So habe die DITIB 2017 nachgewiesenermaßen kurdische Mitbürger für Erdoğan ausspioniert. Jüngst habe sie zum Gebet für den türkischen Angriffskrieg in Syrien aufgerufen. Darüber hinaus habe die DITIB schon massenhaft in Deutschland Comics verteilt, in denen Kinder der Märtyertod für den Islam als schmerzlos und unbedingt erstrebenswert schmackhaft gemacht werde.
Marc Bernhard zog aus all dem den Schluss, die DITB sei nicht gemeinnützig und müsse daher den Status eines gemeinnützigen Vereins aberkannt bekommen, der ihr die steuerliche Begünstigung der bei ihr eingehenden Spenden zusichere. Es könne nicht sein, dass sich der deutsche Staat an der Finanzierung einer solchen, von einem ausländischen Regime mit fragwürdigen Zielen kontrollierten Organisation beteilige. Es müsse endlich auch damit Schluss sein, dass die Bundesregierung die DITIB mit insgesamt mehreren Millionen Euro fördere, angeblich wegen der Bemühungen der DITIB zur Integration der Flüchtlinge.
Dem Wunsch nach Gebetsräumen stehe die AfD nicht ablehnend gegenüber, betonte Marc Bernhard, der auch Stadtrat in Karlsruhe ist, mehrfach, jedoch verweise sie als Gegenentwurf auf die minarett- und kuppellose Marburger Moschee, die – anders als die jetzt in Karlsruhe geplante DITIB-Zentralmoschee –keine bauliche Diskriminierung von Frauen beinhaltet und ohne Machtsymbole wie Kuppel oder Minarett auskommt. Gerade das Minarett diene nur dem öffentlichen Muezzin-Ruf zum Gebet, dieser sei in Karlsruhe aber – laut Mitteilung der Stadtverwaltung – nicht beabsichtigt. Damit werde kein Minarett benötigt.
Als nächster Redner referierte Prof. Dr. Schachtschneider aus Verfassungssicht über die wohl brennendste Frage für Deutschland, ob der Islam zu Deutschland gehört.
Hier stünden zuallererst die verfassungsmäßigen Grundrechte im Raum. So Artikel 4 mit „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich“.
Dieses Gesetz blicke auf eine lange Geschichte zurück. Ausgehend vom Augsburger Religionsfrieden 1555 über die Aufklärung mit der Aussage Friedrich des Großen, „Jeder soll nach seiner Façon selig werden“, später verbrieft in den Weimarer Religionsartikeln, die in unser heutiges Grundgesetz übernommen wurden. Jedoch würden hier keine Handlungsgrundrechte, sondern nur Denkgrundrechte für ein Glauben an das Jenseits gewährt. Der Glaube dürfe also nicht zur Maxime des Handelns werden, sondern wird eingehegt durch die restlichen Artikel der säkularen freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Daher befinde sich der Islam im Widerspruch zu unserem Grundgesetz:
- Er achte nicht die allgemeinen Grundrechte. So würden Männern und Frauen nicht die gleichen Rechte gewährt. Auch Andersgläubige wie z.B. Christen würden herabgesetzt, dürften sie doch auf keinen Fall Kontrolle über Moslems ausüben, auch nicht als Richter oder Polizeibeamte.
- Im Islam gehe alle Gewalt von Allah aus und dies sei im Koran unveränderlich festgeschrieben, während laut Grundgesetz in Deutschland die Staatsgewalt vom Volke ausgehe. Damit sei der Islam auch nicht demokratiefähig.
- Die Körperstrafen bei Ehebruch oder Ungläubigkeit seien ebenfalls verfassungswidrig.
Artikel 18 GG sehe den Verlust von Grundrechten vor, wenn man diese bekämpfe. Mit Artikel 9 GG gehöre ein islamischer Verein wie die DITB somit verboten.
Kritisiert wurde in diesem Zusammenhang, dass sich gerade das Karlsruher Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit des Islams noch nie geäußert habe. Es nehme Klagen gegen den Verfassungsbruch der Regierung wegen der Öffnung der Grenzen nicht einmal an. Daher überrasche es nicht, dass auch die vielen Verstöße gegen §96 des Aufenthalts-Gesetzes von der Staatsanwaltschaft nicht verfolgt würden.
Den Bogen wieder zur Karlsruher Moschee spannend, beendete Professor Dr. Schachtschneider seinen Vortrag mit der Aussage, dass ein Moscheebau nach islamischem Recht eine Landnahme sei und der Koran die Moslems verpflichte, dieses genommen Land für alle Zeit zu verteidigen.
Als letzter Redner nahm Imad Karim die vorherigen Ausführungen mit der Frage auf, was die Verfassungsväter sagen würden, wenn sie sehen würden, was ihre Erben aus dem Artikel 4 des Grundgesetzes gemacht haben.
Als Kenner des Nahen Ostens erläuterte er das Eroberungswesens des Islams. So werde in libanesischen Schulen, die er selbst besucht habe, gelehrt, dass es die Pflicht der Moslems bleibe, das bis vor 600 Jahren von ihnen besetzte Spanien zurückzuerobern. Hier in Deutschland zeige sich die kriegerische Grundeinstellung des Islam anhand der vielen nach Eroberern und Massenmördern benannten Moscheen, wie z.B. der nach Yavuz Sultan Selim benannten Großmoschee in Mannheim, der innerhalb von drei Tagen 40.000 Aleviten köpfen lies. Oder anhand der vielen DITIB-Fatih-Moscheen (Fatih heißt „Eroberer“), von denen es in Karlsruhe Durlach auch eine gebe. So seien die aktuellen Vorgänge in Deutschland die erste Eroberung des Islam, die ohne Waffengewalt stattfinde.
Auch warf Imad Karim die Frage auf, wie die uns Deutschen von unserer Regierung verordnete Integration der Mehrheit der Afghanen gelingen solle. In Afghanistan lebten eine große Zahl verschiedener Ethnien, wie die Paschtunen, Tadschiken, Usbeken, Hazara usw., die sich untereinander nicht vermischen, vielmehr seit Jahrhunderten einander feindlich gegenüberstünden. Des Weiteren würden im Koran die Christen und Juden an mehreren Stellen verflucht. Dieses Verfluchen der Juden und Christen sei Teil der täglichen Gebete, die er als Kind habe laut vortragen müssen. Auch Burka und Kopftuch stünden der Integration entgegen, da deren Trägerinnen den ihnen begegnenden Männern unterstellten, sonst wie Tiere über sie herfallen zu wollen.
Im Gegensatz zu den nach Deutschland kommenden Moslems sei die Integration bei ihm, Imad Karim, auch ohne Integrationsministerium gelungen, da er als Agnostiker schon mit unseren Wertevorstellungen in Deutschland angekommen sei.
Dann fragte er, warum eigentlich dem Islam in allen öffentlichen Bereichen entgegen gekommen werde. Andere Religionen tauchten heutzutage gar nicht in der öffentlichen Diskussion auf, wohl weil diese nicht so offensiv mit Forderungen auftreten würden wie der Islam. Oder hätte man schon einmal von einem Hindu gehört, der ein Verbot der Ausgabe von Rindfleisch in den Kantinen gefordert hätte, weil die Kuh im Hinduismus heilig sei?
Imad Karim forderte die Zivilgesellschaft auf, genau wie bei nationalsozialistischen Bezügen nicht wegzuschauen, wenn es um den Rassismus im Islam gehe. Wir bräuchten eine ehrliche Debatte über den Islam. Denn wenn es nicht bald zu einem juristischen und politischen Umdenken komme, dann sehe er für die kommenden Generationen eine düstere Zukunft kommen.
Mit seinem Schlusswort „Die Liebe zur Freiheit ist eine Frage des Gewissens!“ beendete er seine Rede.
Danach klang die Veranstaltung mit der bei AfD-Themenabenden gewohnten intensiven Frage- und Diskussionsrunde aus.