Zur Durchführung der Delegiertenwahlen sind aus dem Vorstand zwei Anträge zur Ergänzung unserer Kreisverbandssatzung gestellt worden.
Hier die beiden Anträge im Wortlaut:
Antrag A:
Art. 17 der Satzung des AfD-Kreisverbandes Karlsruhe-Stadt ist um einen Absatz (3) wie folgt zu ergänzen:
(3) Für die Wahl von Delegierten und Ersatzdelegierten für Parteitage und Wahlversammlungen des Bundes- und des Landesverbands gilt:
- Vor der Wahl werden durch einfache Mehrheit die Festlegungen gemäß den folgenden Absätzen (b) bis (c) beschlossen.
- Die Delegierten und Ersatzdelegierten können in einem gemeinsamen Wahlgang oder in getrennten Wahlgängen gewählt werden.
- Die Delegierten und Ersatzdelegierten können für die Dauer von einem Jahr oder von zwei Jahren gewählt werden.
- Die Wahl kann durch Einzelwahl, durch Gruppenwahl oder durch Aktzeptanzwahl erfolgen.
Begründung: Damit hat die Jahreshauptversammlung den größtmöglichen Entscheidungsspielraum und die Wahl der Delegierten kann weiterhin so erfolgen wie bisher.
Antrag B:
Art. 17 der Satzung des AfD-Kreisverbandes Karlsruhe-Stadt ist um einen Absatz (3) wie folgt zu ergänzen:
(3) Die Wahl von Delegierten des Kreisverbandes zur Entsendung erfolgt
gemäß §4 der (Bundes-) Wahlordnung der Alternative für Deutschland vom 29.11.2015, das heißt:
a) Die Delegierten und Ersatzdelegierten werden in einem gemeinsamen Wahlgang gewählt.
b) Die Wahl erfolgt durch Aktzeptanzwahl gemäß § 7 der (Bundes-) Wahlordnung der Alternative für Deutschland vom 29.11.2015.
c) Von den Kandidaten mit mehr Ja- als Nein-Stimmen sind so viele mit den meisten Ja-Stimmen gewählt, wie Delegierte zu wählen sind, in der Reihenfolge der Zahl der erzielten Stimmen.
d) Bei gleicher Zahl von Ja-Stimmen hat der Kandidat mit weniger Nein-Stimmen Vorrang.
e) Als Ersatzdelegierte gewählt sind diejenigen in absteigender Reihenfolge, die nach den gewählten Delegierten die Kriterien gemäß Abs. 3 und 4 erfüllen.
f) Bei Stimmengleichheit (jeweils gleiche Zahl von Ja- und Nein-Stimmen) entscheidet das Los aus
der Hand der Versammlungsleitung, es sei denn, ein Kandidat lässt dem anderen Kandidaten freiwillig den Vortritt.
g) Nehmen gewählte Delegierte die Wahl nicht an oder treten Kandidaten während der Bestimmung der Reihenfolge von der Wahl zurück, rücken alle auf den nachfolgenden Listenplätzen gewählten Kandidaten einen Platz vor.
Begründung: Das Akzeptanzwahlverfahren stellt sicher, dass die Mehrheitsverhältnisse innerhalb des Kreisverbandes in repräsentativer Weise durch die gewählten Delegierten abgebildet werden.