Anfrage
Thema: Nachfrage zur Verwaltungsantwort vom August/September 2017:
Situation der Anwohner im Bereich Eckenerstr. / Michelinstraße
Unter Punkt A 4. Hatten wir in unserer Anfrage zum Thema vom 8. August 2017 eine Reihe von Fragen gestelltund darauf nur eine Antwort erhalten (s.u.):
Fragen:
4. Nach den Angaben in der Beschlussvorlage der Stadt Karlsruhe vom 23.09.2008 (Vorlage-Nummer 1509 zu TOP 11 b) bittet die Stadt Karlsruhe darum, im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit EDEKA die im Gutachten dargelegte Verteilung insbesondere der LKW-Verkehre (Verkehrszunahme LKW im Bereich der B36 um 2-3 %) dauerhaft sicherzustellen.
4.1 Liegen der Stadt Karlsruhe Erkenntnisse darüber vor, ob die vertraglichen
Vereinbarungen mit EDEKA dieser Bitte entsprechen?
4.2. Falls ja: Kommt EDEKA seinen vertraglichen Verpflichtungen nach?
4.3. Falls nein: Weshalb nicht?
4.4. Falls nein: Beabsichtigt die Stadtverwaltung Karlsruhe darauf hinzuwirken, diese Erkenntnisse zu erlangen?
4.5. Falls nein: Weshalb nicht?
4.6. Beabsichtigt die Stadtverwaltung darauf hinzuwirken zu erfahren, weshalb die damals geäußerte Bitte nicht in die vertraglichen Vereinbarungen mit EDEKA aufgenommen wurde?
4.7. Falls nein: Weshalb nicht?
Antwort der Stadtverwaltung:
Die Stadt Karlsruhe hat als Nachbargemeinde zum seinerzeitigen Bebauungsplan auf der Gemarkung der Stadt Rheinstetten entsprechend der Beschlussvorlage vom 23.09.2008 Stellung genommen.
Inwieweit die Stellungnahme Eingang in die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Rheinstetten und EDEKA gefunden hat, ist nicht bekannt. Auf Nachfrage bei der Stadt Rheinstetten hat diese mitgeteilt, dass kurzfristig hierzu keine Regelungen im Durchführungsvertrag auffindbar seien.
Da nun fast ein Jahr vergangen ist, war genügend Zeit, die tatsächlichen Antworten auf unsere am 8.8.2017 gestellten Fragen herauszufinden, sowohl bei der Stadtverwaltung Karlsruhe als auch bei der Rheinstettens. Daher bitten wir nun nochmals um Beantwortung dieser Fragen und diesmal wird eine Antwort, in der darauf hingewiesen wird, dass „kurzfristig hierzu keine Regelungen… …auffindbar seien“ sicher nicht die tatsächliche Beantwortung der gestellten Fragen verhindern. Immerhin war die in den Fragen behandelte Zusage der beiden Stadtverwaltungen die Grundlage für die Befriedung der damals immer wieder laut gewordenen Bürgerproteste und Bürgerbedenken. Wenn diese Zusagen nun bei den zuständigen Verwaltungen nicht einmal mehr auffindbar sein sollten, wissen die Bürger künftig sehr genau, welchen Wert solche Zusagen der Verwaltung haben.
Daher bitten wir nun also nochmals um die Beantwortung dieser Fragen:
4. Nach den Angaben in der Beschlussvorlage der Stadt Karlsruhe vom 23.09.2008 (Vorlage-Nummer 1509 zu TOP 11 b) bittet die Stadt Karlsruhe darum, im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit EDEKA die im Gutachten dargelegte Verteilung insbesondere der LKW-Verkehre (Verkehrszunahme LKW im Bereich der B36 um 2-3 %) dauerhaft sicherzustellen.
4.1 Liegen der Stadt Karlsruhe Erkenntnisse darüber vor, ob die vertraglichen Vereinbarungen mit EDEKA dieser Bitte entsprechen?
4.2. Falls ja: Kommt EDEKA seinen vertraglichen Verpflichtungen nach?
4.3. Falls nein: Weshalb nicht?
4.4. Falls nein: Beabsichtigt die Stadtverwaltung Karlsruhe, darauf hinzuwirken, diese Erkenntnisse zu erlangen?
4.5. Falls nein: Weshalb nicht?
4.6. Beabsichtigt die Stadtverwaltung, darauf hinzuwirken, zu erfahren, weshalb die damals geäußerte Bitte nicht in die vertraglichen Vereinbarungen mit EDEKA aufgenommen wurde?
4.7. Falls nein: Weshalb nicht?
Sachverhalt:
Die Lärm- und Verkehrsproblematik im Bereich der Eckenerstr. / Michelinstr. ist der Stadtverwaltung Karlsruhe seit vielen Jahren bekannt. Aus dem Kreis der Anwohnerschaft sind bereits seit dem Jahr 2008 immer wieder Beschwerden über eine unzumutbare Lärm- und Verkehrsbelastung an die Stadt Karlsruhe herangetragen worden.
Die von der Stadtverwaltung bislang ergriffenen Maßnahmen wurden von den betroffenen Bürgern zwar begrüßt, um jedoch eine wirksame nachhaltige Verbesserung zu erreichen, sind aus der Sicht der Anwohner noch weitere Schritte notwendig.
Seit Anfang des Jahres 2017 hat sich die Situation für die Anlieger in einem unerträglichen Maß verschärft. Zu den beklagenswerten, durch den Verkehr bedingten Einschränkungen in der allgemeinen Lebensqualität kommen nun auch psychische und physische Erkrankungen.
Vor und nach der AfD hatten sich die betroffenen Bürger an viele andere Gruppierungen gewandt. Genutzt hat es leider nur wenig bis nichts. Es gibt immer noch berechtigte Beschwerden der Anwohner über den Autolärm.
Im Auftrag der Bürger appellieren wir an Stadtverwaltung und Gemeinderate, weitergehende Lösungswege zu erarbeiten. Die Bürger wollen hören, was geht – was nicht geht wurde ihnen schon oft genug gesagt, zuletzt wieder bei dem am 28.06.2018 vor Ort abgehaltenen Termin.
Unterzeichnet von:
Marc Bernhard und Dr. Paul Schmidt