Leben geht vor Religion !
Wir die #AfD fordern:
Nach dem Vorbild von gesetzlichen Regelungen, die schon in Dänemark, Norwegen, Schweden, der Schweiz und weiteren europäischen Ländern gelten, lehnt die AfD Schächten (betäubungsloses Töten bzw. Schlachten) von Tieren ab. Es ist mit dem Staatsziel Tierschutz nicht vereinbar und muss ohne Ausnahme verboten sein. Die Ausnahme- regelung für Religionsgemeinschaften in Paragraph 4a (2) des deutschen Tierschutzgesetzes ist zu streichen. Die AfD lehnt auch das Schächten mit vorheriger Elektrokurzzeitbetäubung ab. Das Wort Kurzzeitbetäubung bedeutet, dass das Tier nur beim Halsschnitt kurz betäubt ist, zum Ausbluten aber wieder wach ist.