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Berechtigte Zweifel an der Karlsruher Kriminalstatistik

KV-KARLSRUHE - 11.03.2019

Die Karlsruher Stadtzeitung schreibt in ihrer Ausgabe vom 14.12.2018: "Sachlich betrachtet ist Karlsruhe eine vergleichsweise sichere Großstadt, die Zahl polizeilich registrierter Straftaten sogar rückläufig." 

Zitiert wird auch: "Dr. Paul Schmidt (AfD) kritisierte die Sicherheitsaudits mit dem Kriminalsoziologen Prof. Dr. Dieter Hermann: Statt Angstursachen zu bekämpfen, versuche man, „die Leute umzuerziehen“. 

"Eine geschönte, geradezu märchenhaft anmutende Kriminalstatistik warf der parteilose Stadtrat Stefan Schmitt der Stadt vor. Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup verwahrte sich gegen derlei Unterstellungen, Schmitt treibe ein „schlimmes Spiel“. Dies ein weiteres Zitat aus der Stadtzeitung.

Stadtrat Schmitt hat diese Vorwürfe von Mentrup nicht auf sich sitzen lassen, sondern sie mit einem ausführlichen Schreiben widerlegt. 

Auszüge aus diesem Schreiben lesen sie hier: 

Im folgenden, wie angekündigt, meine Gründe, die Ergebnisse der Kriminalstatistik 2017 in Zweifel zu ziehen.
 
Zunächst noch einmal das, was ich gestern in meiner Rede dazu gesagt habe: 
 
"Insbesondere bei der Straßenkriminalität waren die Werte mit einem Rückgang von 20% plötzlich so gut, dass sie sogar unter dem Tiefstwert von 2009 lagen. Erstaunlicherweise war das aber überall in Deutschland so. Damit ist zu vermuten, dass nicht die Straßenkriminalität überall um 20% abgenommen hat, sondern eine Änderung der statistischen Erfassungsmethoden dazu geführt hat - und damit zu einem politisch gewollten Ergebnis".
 
1. Zur Änderung der statistischen Erfassungsmethoden:

... Von daher sehe ich Effekte in einer Statistik, die unerwartet, oder schwer zu erklären sind, auch unter einem methodischen Aspekt. Die gleiche Sichtweise hatte nach Veröffentlichung der Statistik im Februar 2018 auch der FDP-Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus Marcel Luthe. 

Auf Frage 12 in seiner Kleinen Anfrage vom 05.03.2018 ... bekam er die folgende Antwort:

Frage 12: Hat es seit dem Jahr 2007 Veränderungen bei den Erfassungskriterien für die Zwecke der PKS gegeben?

"Antwort zu 12: Die PKS unterliegt einem fortlaufenden Änderungs- und Anpassungsprozess. In der Kommission PKS werden von den Vertreterinnen und Vertretern der Länder und des Bundes Neuerungen und Änderungen der Gesetzgebung mit den damit verbundenen Auswirkungen auf die Bearbeitung von Strafermittlungsverfahren besprochen, die dann in der Fassung von allgemein gültigen Beschlüssen münden können. Diese werden nach bundesweit durchgeführten Abstimmungsverfahren in einer jeweils aktualisierten Beschlusssammlung aufgenommen. Aktuell befinden sich in dieser Sammlung 1.329 Seiten mit 716 Beschlüssen. Auf den Anfragezeitraum bezogen handelt es sich um 245 Beschlüsse mit 412 Seiten."

Auf seine Anfrage im Niedersächsischen Landtag, ob denn bei 245 Änderungen in den Erfassungskriterien in den letzten zehn Jahren, die Ergebnisse der einzelnen Jahre dann überhaupt noch miteinander vergleichbar sind, hat der AfD-Abgeordnete Jens Ahrends auf Frage 2 die folgende Antwort erhalten - gesamte Antwort im Dateianhang unter Anfrage_Ahrends:

"Die in der PKS enthaltenen Daten entsprechen den bundesweiten Vorgaben aus den jeweils für das Jahr gültigen Richtlinien. Die Statistiken verschiedener Jahre sind grundsätzlich, aber nicht uneingeschränkt, miteinander vergleichbar."

2. Zur These "Politisch gewolltes Ergebnis":

Diese These bezog sich auf die Straßenkriminalität. Im folgenden liste ich exemplarisch vier der 245 methodischen Änderungen der letzten zehn Jahre auf, die sich auf die Straßenkriminalität beziehen und über die übrigens bisher in den Medien nicht berichtet wurde!

Die Straßenkriminalität wird in der PKS unter dem Summenschlüssel 899000 geführt. 

Mit Stand 01.01.2016 - (pks2016Richtlinien_01 auf Seite 16) - ist auf den ersten beiden Positionen folgendes zu lesen:

111100 Vergewaltigung / sexuelle Nötigung überfallartig (Einzeltäter)

111200 Vergewaltigung / sexuelle Nötigung überfallartig (durch Gruppen)

Mit Stand 21.12.2016 - (pks2016Richtlinien_02 auf Seite 16) - ist auf den ersten beiden Positionen zu lesen:

111100 Vergewaltigung überfallartig (Einzeltäter)

111200 Vergewaltigung überfallartig (durch Gruppen)

Hier wurde also gegenüber der Fassung vom 01.01.2016 die "sexuelle Nötigung durch Einzeltäter und Gruppen" herausgenommen.

Mit Stand 01.11.2017 - (pks2017Richtlinien auf Seite 16) -  ist auf den ersten beiden Positionen nun folgendes zu lesen:

114000 Sexuelle Belästigung

115000 Straftaten aus Gruppen

Hier wurde nun gegenüber der Fassung vom 21.12.2016 auch die hochsensiblen Delikte "Vergewaltigung durch Einzeltäter und Gruppen", herausgenommen und ersetzt durch "sexuelle Belästigung" und "Straftaten aus Gruppen".

Sowohl sexuelle Nötigung wie auch Vergewaltigung im öffentlichen Raum sind somit in der im Februar 2018 veröffentlichten PKS 2017 nicht mehr in der Straßenkriminalität enthalten !

Es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass die Delikte "Vergewaltigung durch Einzeltäter" und "Vergewaltigung durch Gruppen", wie auch die "Sexuelle Nötigung" nach 2015 im öffentlichen Raum drastisch zugenommen haben. Dies hätte zwangsweise auch zu einem Anstieg der Straßenkriminalität im Summenschlüssel 899000 geführt. 

Hauptsächlich wollte man aber mit diesen Änderungen verhindern, dass weiterhin sichtbar bleibt, wieviele Vergewaltigungen es im öffentlichen Raum gibt. Nun werden Vergewaltigung und Sexuelle Nötigung im öffentlichen Raum mit den anderen Vergewaltigungen unter dem Summenschlüssel "892000 Gewaltkriminalität" geführt und sind somit als solche nicht mehr erkennbar.

Und das ist ganz eindeutig politisch so gewollt!

3. Fazit:

In der PKS hat es in den letzten Jahren hunderte von methodischen Änderungen gegeben, so dass eine Rekonstruktion und die Analyse der Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit mehrerer Jahre nur mit extrem hohem Zeitaufwand möglich ist. ...

Für mich ist heute klar und das war es mir in den Vorjahren nicht, dass die PKS in erster Linie ein politisches Instrument des Bundesinnenministeriums ist, das auch dazu dient, Stimmungen in der Bevölkerung zu beinflussen.

Um zu diesem Schluss zu kommen, reicht alleine der geschilderte Umgang mit dem Thema "Vergewaltigung und sexuelle Nötigung im öffentlichen Raum". 

...

Soweit die Auszüge aus dem Schreiben des parteilosen Stadtrats Schmitt.

Sie sehen, auch in Karlsruhe wird manipuliert und getrickst.

Deshalb: Unterstützen Sie die AfD auch in Karlsruhe um die Tricksereien zu beenden.

Unterlagen aus der Gemeinderatssitzung vom 11.12.2018: https://web3.karlsruhe.de/Gemeinderat/ris/bi/vo0050.php?__kvonr=36824

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