Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder und Freunde,
die alte Kamelle „Gebühreneinzugszentrale“ - genannt GEZ - war eine Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Medien, die 1973 gegründet wurde – vorher kassierte der Postbote immer zu Anfang des Monats einen Rundfunkbeitrag.
Jeder Einwohner, der einen Fernseher oder ein Radio besaß, war zur Zahlung verpflichtet. Eine Zwangsgebühr also! Natürlich nur für die staatlichen Sender, die einen Bildungs- und (selbst definierten) Erziehungsauftrag haben.
Nach Einführung des Privatfernsehens dämmerte es vielen Bürgern, dass man auch gebührenfrei fernsehen und Radio hören konnte. Deshalb wurde von Teilen der Bevölkerung die Zwangsgebühr immer öfter vor Gericht angefochten. Die einseitige politische Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Medien als regierungstreuer „Staatsfunk“ tat ein Übriges.
Im Januar 2013 wurde dieses Zahlungssystem reformiert. Pauschal dürfen seither für jede Wohnung Gebühren erhoben werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Wohnungsbesitzer im Haushalt überhaupt einen Fernseher oder ein Rundfunkgerät besitzt. Da die „GEZ“ mit ihrer Empfangsgeräteschnüffelei ein der Stasi vergleichbares Ansehen „genoss“, taufte man die GEZ einfach in „Beitragsservice“ um – als wenn es ein freundlicher Service für den Bürger wäre, wenn man bei ihm gegen seinen Willen Zwangsbeiträge eintreibt für eine „Ware“, die er weder bestellt hat noch in Anspruch nehmen will !
Vor diesem Hintergrund hat die Landtagsfraktion der AfD einen Gesetzentwurf gegen die „Zwangsfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien“ vorgestellt.
Auf dem Landesparteitag in Pforzheim und bei der Kreissprecherkonferenz im Sommer 2019 haben wir uns zu einer gemeinsamen landesweit angelegten Initiative gegen die Zwangsgebühren entschlossen. Das Volksbegehren zur Abschaffung des Rundfunkbeitrages wurde vorgestellt und beschlossen.
Die GEZ – Kampagne
10.000 Unterschriften sind erforderlich!
Dazu das Formblatt für Einzelpersonen:
„Beteiligung an einem Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens“
Ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben! Dieses ausgefüllte Formular in Ihrer/Deiner Heimatgemeinde (Bürgerbüro) beglaubigen lassen.
Eine Unterschrift reicht natürlich nicht.
Die Personen müssen Bürger aus einer Gemeinde sein und diese Liste muss dann komplett auch beim Bürgerbüro oder Meldeamt der Gemeinde beglaubigt werden.
Die beglaubigten Unterschriftenlisten im Original an die
AfD-Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg
Postfach 70 05 46
70574 Stuttgart
senden. Sicherheitskopien sind natürlich sinnvoll und es darf jeder nur einmal unterschreiben!
Wie geht es danach weiter?
10.000 Unterschriften müssen wir beim Innenministerium des Landes Baden-Württemberg einreichen. Das Ministerium hat das Volksbegehren zu prüfen. Wenn es das Volksbegehren für zulässig hält, muss über unser Anliegen „Gesetz gegen die Zwangsfinanzierung öffentlich-rechtlicher Medien“ dann in den Gemeinden von den Bürgern abgestimmt werden. Dabei müssen 10 % der Wahlberechtigten also rund 790.000 Wähler erreicht werden, mit einer Zustimmung natürlich. Dies muss innerhalb von sechs Monaten geschafft sein.
Dass dieses Quorum sehr hoch und nicht leicht zu erreichen ist, liegt auf der Hand. Deshalb hat die AfD Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg zusätzlich das „Demokratiestärkungsgesetz“ eingebracht.
Wir wollen damit die Quoten deutlich verringern und die Zeit für die Unterschriftensammlung verlängern. Damit wird die Stimme jedes Bürgers stärker gewichtet. Dies ermöglicht mehr direkte Demokratie und verbessert effektiv die Mitwirkungsmöglichkeiten. Das Einholen des Votums der Bürger würde die Akzeptanz auch schwieriger politischer Entscheidungen erheblich verbessern.
Machen Sie mit!
Aktivieren Sie Freunde und Bekannte!
Bei über 5000 Mitgliedern in Baden-Württemberg sollten 10.000 Stimmen kein Problem sein.
Ein besonderer Dank geht natürlich an Stefan Räpple MdL der grundlegend an dieser Kampagne mitgewirkt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Balzer MdL
für den Landesvorstand Baden-Württemberg