Antrag: Erhaltung der Gleise zwischen Europaplatz und Kronenplatz nach Fertigstellung der Kombilösung
Die Gleise in der Fußgängerzone bleiben im Abschnitt zwischen Europaplatz und Kronenplatz für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ab vollständiger Fertigstellung der Kombilösung erhalten.
Begründung:
Mit diesem Beschluss werden die zuverlässige Umsetzung des vorgesehenen Linienkonzeptes in diesem Abschnitt und die nachfragegerechte Bedienung der Kaiserstraße sichergestellt.
Nach dem bisherigen Stand der Diskussion werden mit der Inbetriebnahme der Kombilösung oberirdisch keine Straßenbahnen mehr zwischen den Haltestellen Europaplatz und Kronenplatz/KIT-Süd verkehren. Die Bahnen werden stattdessen ausschließlich im Tunnel fahren.
Mit dem veröffentlichten Betriebskonzept zum Zielzustand der Kombilösung wird die Streckenkapazität im Tunnel – insbesondere im Kreuzungsbereich der Haltestelle Marktplatz – nahezu vollständig beansprucht, sodass bei Verzögerungen im Betriebsablauf keinerlei Robustheit gegeben ist.
In dem veröffentlichten Liniennetz (sog. Mitfall) der Kombilösung verkehren zwischen Europaplatz und Marktplatz tagsüber 5 Linien im 10-Minuten-Takt, mithin also 30 Bahnen je Stunde und Richtung. Deren Fahrweg kreuzen mindestens 9 Fahrten je Stunde aus Richtung Kronenplatz an der Haltestelle Marktplatz als Linksabbieger in Richtung Ettlinger Straße, so dass in Summe im Kreuzungsabschnitt mindestens 39 Zugfahrten je Stunde in den genannten Richtungen stattfinden.
Gegenüber der derzeitigen Betriebsführung oberirdisch mit ‚Fahren auf Sicht‘ bedeutet die signalisierte Betriebsführung im Tunnel eine Kapazitätsreduktion um rund ein Drittel auf eine bei optimistischer Betrachtung theoretisch mögliche minimale Zugfolgezeit von 90 Sekunden, entsprechend 40 Zugfahrten pro Stunde und Richtung.
Diese Maximalkapazität ist somit bereits nahezu vollständig ausgeschöpft. Auch gibt es bundesweit bisher keine Gleiskreuzung, die – wie hier geplant – niveaugleich im signalisierten Betrieb mit einer derartigen Zugdichte betrieben wird. Für die gutachterlich im Jahre 2002 auf dem Papier attestierte Machbarkeit dieses Betriebskonzeptes gibt es somit bislang keinen Nachweis, dass dieses auch in der Praxis funktionieren kann.
Aus diesen Gründen ist die Beibehaltung der oberirdischen Gleise zumindest während der ersten Betriebsphase zwingend erforderlich, will man im Ernstfall nicht ohne jede Rückfalloption dastehen. Zudem bietet die Beibehaltung der oberirdischen Gleise die Möglichkeit, bei Betriebsstörungen im Tunnel das Verkehren der meisten Linien ohne die sonst nötige Umleitung via Kriegsstraßentrasse, die weitere Beeinträchtigungen im Betrieb hervorriefe, aufrecht zu erhalten.
Unterzeichnet von:
Dr. Paul Schmidt, Oliver Schnell, Ellen Fenrich
AfD-Fraktion
Antrag: „Faires Parken“: Parkflächen optimieren
- Die Stadtverwaltung verlängert überall dort, wo dies möglich ist, die parallel zur Fahrtrichtung auf Straßen und Gehwegen eingezeichneten Parkflächen.
- Dort, wo der Gehweg breit genug ist, wird durch Markierung zusätzlicher Parkflächen auf dem Gehweg das Parken „zur Hälfte auf dem Gehweg“ wieder ermöglicht.
Begründung:
Durch die als „Faires Parken“ bezeichnete Neuordnung des Parkens entlang der Straßen vieler Stadtteile sind zu Beginn des Jahres viele bis dahin vorhandene Parkplätze weggefallen. Dies erfolgte einerseits durch die angekündigte Verhängung von Verwarnungsgeldern für das bis dahin geduldete Parken von Kfz auf dem Gehweg und andererseits durch das Markieren von Parkflächen auf Straßen und Gehwegen. Letzteres erfolgte in vielen Fällen leider derart, dass bis dahin nutzbare Parkflächen weggefallen sind, insbesondere in der Nähe von Kreuzungen, Einmündungen und Einfahrten. Dies hat in vielen Bereichen für die Anwohner zu unzumutbaren Zuständen geführt und ist für viele Bürger immer noch Ursache für regelmäßigen Ärger. Sogar Streitigkeiten um die wenigen verbliebenen Parkplätze sind vielerorts an der Tagesordnung – hier muss dringend nachgebessert werden.
Mit einfachen Mitteln können deutlich mehr Parkplätze bereitgestellt werden: Hierzu müssen nur die eingezeichneten Parkflächen optimiert, das heißt vergrößert werden, und das ist an vielen Stellen möglich. Insbesondere vor und hinter Kurven, Kreuzungen, Einmündungen und Einfahrten ist der Abstand vom Ende bzw. bis zum Beginn der eingezeichneten Parkflächen zu groß. Hier sind unnötigerweise Parkplätze verloren gegangen. Da es in manchen Straßen sehr viele Einfahrten gibt, ist die Zahl der unnötig verloren gegangenen Parkplätze beträchtlich.
Außerdem gibt es viele Straßen, in denen die geparkten Kfz nun nicht mehr – wie früher – zur Hälfte auf dem Gehweg stehen dürfen, obwohl dieser dafür breit genug wäre. Stattdessen muss dort nun komplett auf der Straße geparkt werden, was die Durchfahrtsbreite vielerorts derart einschränkt, dass einander begegnende Fahrzeuge zu kollidieren drohen. An Stellen, an denen man früher gefahrlos aneinander vorbei fahren konnte, ist nun zeitraubendes Ausweichen und Rangieren notwendig. Dies führt zu zusätzlichen Abgasen und zusätzlicher Lärmbelästigung. Abhilfe ist aber möglich und erforderlich: An diesen Stellen müssen zusätzliche Parkflächenmarkierungen auf dem Gehweg aufgebracht werden.
Unterzeichnet von:
Dr. Paul Schmidt, Oliver Schnell, Ellen Fenrich
AfD-Fraktion