Anfrage an die Stadt Karlsruhe:
Wie aus einer Veröffentlichung auf www.ka-news.de vom 24. März 2020 zu entnehmen war, wurde zwischen dem Regierungspräsidium und der Stadt Karlsruhe vereinbart, in der Schwarzwaldstraße 78 einen weiteren Standort der Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge einzurichten. Derzeit existieren drei Standorte: in der Durlacher Allee, in der Felsstraße und im Grießbachhaus in der Sophienstraße. Die Zahl der Flüchtlinge in den dann vier Einrichtungen soll sich damit auf 2.650 erhöhen.
Es ist befremdlich, dass der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe von diesem Vorhaben aus den Medien und nicht von der Stadtverwaltung erfahren hat.
Wir fordern daher die Stadtverwaltung entsprechend deren Pflichten auf, dem obersten Organ des Souveräns, dem Gemeinderat, das geplante Vorgehen und der diesem zugrunde liegenden rechtlichen Vorgaben zu erläutern.
1. Seit wann hat die Stadtverwaltung von diesem Vorhaben gewusst?
2. Welchen Einfluss hatte die Stadt auf das Vorhaben des Regierungspräsidiums?
3. Wie kam es zu der Standortwahl Schwarzwaldstraße 78? Wer ist der Eigentümer des Grundstücks und welche Nutzung bestand/besteht bisher dort?
4. Welche baulichen Maßnahmen sind vor der Nutzung als Standort der LEA dort notwendig? Wer zahlt diese?
5. A) Wie viele Aufnahmeplätze stehen derzeit in der LEA Karlsruhe zur Verfügung und wie sieht die Verteilung nach Geschlechtern und Familien aus
- in der Durlacher Allee
- in der Felsstraße
- im Grießbachhaus?
B) Wie hoch ist die Auslastung der vorgenannten Standorte (absolut und prozentual)?
6. Woraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Neuorganisation?
7. Woraus ergibt sich die Notwendigkeit eines vierten Standortes? Wären ggf. die bisherigen Standorte nicht weiter ausbaufähig?
8. Weshalb wurde dieser Standort in einer derart exponierten Lage am Hauptbahnhof mit Bürogebäuden, Hotels, Bus-, Pkw- und vor allen Dingen Fußgängerverkehr gewählt?
9. Werden an diesem Standort nur Männer, gemischte Geschlechtergruppen oder nur Familien untergebracht?
10. Um wie viele Aufnahmeplätze gegenüber der derzeitigen Situation steigt die Verfügbarkeit mit der neuen Konzeption, das heißt, wie viele Asylbewerber kommen zusätzlich nach Karlsruhe?
11. Wird an den bisherigen Standorten an der Zusammensetzung und der Anzahl der bislang untergebrachten Asylbewerber festgehalten?
12. Wie viele Asylbewerber befinden sich Stand 31.03.2020 dauerhaft auch nach Abschluss ihres Asylverfahrens nach § 47 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 – 4 und Abs. 1 a Asylgesetz in der LEA?
13. Wie viele Asylbewerber, die Karlsruhe zugewiesen und dort zur Wohnsitznahme verpflichtet sind, halten sich schätzungsweise dort auch auf, und wie viele schätzungsweise sind dort im Allgemeinen nicht oder nur zu Behördenterminen oder Auszahlungen anzutreffen und halten sich andernorts auf?
14. Wieviel der dort vorgesehenen 500 Beschäftigten sind städtische Bedienstete oder sonstige von der Stadt bezahlte Kräfte? Muss die Stadt Neueinstellungen vornehmen? Um welchen jährlichen Betrag erhöhen sich die städtischen Ausgaben?
15. Falls nach Ziffer 14 Mehrausgaben anfallen, leistet das Land dafür Kostenersatz?
16. Sind unter den unterzubringenden Flüchtlingen auch die erwartenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und deren Betreuer? Wo werden deren mit Sicherheit künftig nachgeholten zahlreichen Familienangehörigen untergebracht?
17. Im Artikel von ka-news ist von einer aktuellen dynamischen Entwicklung im Bereich der Flüchtlingspolitik die Rede. Was bedeutet das aus Sicht der Stadt Karlsruhe? Rechnet diese mit einer weiter stark steigenden Zahl an Asylanträgen? Auf welche Art und Weise beabsichtigt die Stadt ihre Bürger miteinzubeziehen, insbesondere hinsichtlich der auf die Stadtgesellschaft zukommenden schweren Zeiten nach der Corona-Pandemie?
Unterzeichnet von:
Dr. Paul Schmidt, Oliver Schnell, Ellen Fenrich
AfD-Fraktion