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Wenn Kirchen Recht brechen - Kirchenasyl als politisches Machtinstrument

KV-KARLSRUHE - 15.07.2020
Ihnen laufen die Mitglieder zu Hunderttausenden davon, doch unbeirrt wandeln Deutschlands große Kirchen weiter auf dem pseudohumanitären Holzweg – und spielen sich zunehmend als Ersatz-Asylämter auf. Dass #EKD und auch katholische Kirche dabei vielfach nicht nur Recht brechen, sondern auch die staatliche Grundordnung sabotieren, nehmen die klerikalen Hyper-Moralisten gerne in Kauf.
 
In einem internen Dossier des Bundesinnenministeriums, über das die „Welt“ berichtet, wird nun massiv Kritik an der Praxis des Kirchenasyls geübt; der Kernvorwurf lautet: Die Gemeinden würden oft Schutz bieten, obwohl der Staat dafür keinen Grund sieht. Die Zeitung berichtet von geradezu grotesken Fällen, in denen sich einzelne Pfarrer zu christlichen Helden aufschwingen -mit klar verteilten, geradezu biblisch-naiven Rollen: Hier der #Schutzsuchende, im Falle der Abschiebung angeblich von Repressionen bedroht und Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt; dort die guten Hirten, die glauben, christlicher Nächstenliebe oder Barmherzigkeit zum Durchbruch zu verhelfen, wenn sie sich gegen die #Staatsgewalt stellen.
 
Dabei ist diese in der Bundesrepublik, anders als in Drittem Reich oder DDR, nicht willkürlich, sondern folgt klaren verfassungsrechtlichen Prinzipien; und wenn ein Asylanspruch verneint wurde und die #Abschiebung gerichtlich verfügt wurde, dann gibt es dafür eindeutige, nachvollziehbare Gründe – die stärker wiegen als die subjektiven Behauptungen der Betroffenen. So etwa im Fall des evangelischen Gütersloher Pfarrers Stefan #Salzmann, der seit Anfang des Jahres eine junge Iranerin beherbergt, um sie vor einer „als bedrohlich angesehenen Abschiebung“ zu bewahren. Die „Welt“ berichtet über einen dortigen „Arbeitskreis Asyl“, der in der Gütersloher Großkirchengemeinde aktiv ist; 30 ehrenamtliche Flüchtlingshelfer sorgen sich um die #Asylbewerber. Seit 1997 wurden alleine in dieser Kirche elf Menschen untergebracht – „aus Afghanistan, Iran und Nigeria“. Die Gütersloher Gemeinde ist kein Einzelfall.
 
Illegale herschleppen, Illegale beherbergen
Das „jahrhundertealte Kirchenasyl“, das einst etwas völlig anderes meinte als die Bewahrung von Glücksrittern und Wirtschaftsmigranten ohne jeden nachweislichen Asylanspruch vor einer überfälligen Abschiebung, ist zunehmend zum politisch-ideologischen Kampfinstrument geworden, um eine obergrenzenlose Massenaufnahme von Menschen unter Umgehung der ohnehin kaum mehr durchgesetzten rechtsstaatlichen Hürden zu befördern. Es fügt sich nahtlos ein in die neuerliche Beteiligung der EKD an der aktiven Menschen-Schlepperei unter dem Deckmantel der sogenannten „#Seenotrettung“.
 
Kein Wunder, dass die Politik – zumindest auf der niederschwelligen Ebene der Ministerialbürokratie, die Regierung wird sich vermutlich vor der Umsetzung sträuben – an einer Abschaffung oder grundlegenden Neuordnung der bisherigen Duldungspraxis zum Kirchenasyl laboriert. In diese Richtung geht auch der Tenor des erwähnten Berichtes des Innenministeriums mit dem bezeichnenden Titel „Kirchenasyl – Evaluierung des neuen Verfahrens“. Denn, so die Zeitung, bei den meisten Personen, denen Kirchen Schutz gewähren, handelt es sich um sogenannte Dublin-Fälle. Es geht nicht darum, dass ihnen die Abschiebung in ihr Herkunftsland droht – sondern in jenen EU-Staat, in dem sie zuerst registriert wurden und der daher offiziell für ihr Asylverfahren zuständig ist.
 
Tiefere Symbolik als Kernanliegen
Das Ziel der Kirchengemeinde sei oft, die Personen so lange zu beherbergen, bis Deutschland sich bereit erklärt, die Zuständigkeit für das Asylverfahren zu übernehmen. 2018 gab es eine Verschärfung der Regel: Entzieht sich ein Migrant wie etwa im Kirchenasyl dem Zugriff durch Behörden, wird er als „flüchtig“ eingestuft und die Zeit, innerhalb derer die Überstellung durchzuführen ist, wird auf 18 Monate verlängert. Asylsuchende müssen damit also statt sechs bis zu 18 Monate im Kirchenasyl bleiben, bis Deutschland die Zuständigkeit übernimmt – und die Asylbewerber für die Dauer des Verfahrens keine plötzliche Abschiebung fürchten müssen, schreibt die „Welt“.
 
Trotz dieser Verschärfung wurden alleine letzten Jahr 635 Fälle von Kirchenasyl gemeldet; nicht viel gemessen an dem – nach Corona nun wieder an Fahrt aufnehmendem – vieltausendfachen monatlichen Zustrom und der effektiv nicht durchgeführten Zahl an eigentlich anstehenden Abschiebungen; doch es geht hier um die tiefere Symbolik. Letztlich soll Migration, globale „Freizügigkeit“, unter dem Etikett „Flucht“ nicht nur als humanes Grundrecht, sondern als geradezu christliches Heilsversprechen für sakrosankt erklärt werden. Die Kirchen verbinden einen moralisch-religiösen hohen Selbstanspruch mit glattem Rechtsbruch - und das kann sich ein #Rechtsstaat eigentlich kaum bieten lassen.
 
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