3. Die Durchsetzung der EZB-Politik
Gemäß Art. 10.2 EZB-Satzung wird über den geldpolitischen Kurs der EZB vom EZB-Rat mit einfacher Mehrheit entschieden. Grundsätzlich besteht der EZB-Rat aus den sechs Direktoren und den nationalen Zentralbankpräsidenten. Nachdem seit 2015 ein Rotationsverfahren besteht, nach dem jeweils nur 15 der 19 Zentralbankpräsidenten stimmberechtigt sind, verfügt jeder Zentralbankpräsident über ein Stimmgewicht von 15/19 (= 0,79).
In der Abbildung sind die Stimmrechte nach den Verhältnissen des Jahres 2019 aufgeführt.
Demnach verfügt Deutschland über ein Stimmgewicht von 1,8 Stimmen oder 8,6% bei einem Anteil von 29% am BIP der gesamten Eurozone.
Die drei kleinsten Eurozonen-Mitgliedstaaten (Luxemburg, Malta, Zypern) weisen einen gemeinsamen BIP-Anteil von 0,8% aus und verfügen über 15,9% der Stimmen. Somit haben drei Staaten mit 2,8% des BIP der BRD einen um 85% höheren Stimmanteil. Es ist nicht nachvollziehbar, daß die bei Ausarbeitung der Stimmverhältnisse im EZB-Rat verantwortliche Regierung Deutschlands dieser Regelung zustimmen konnte.
Bedauerlicherweise wird die Verteilung der Stimmengewichte im Entscheidungsgremium der EZB in den Qualitäts- und Wahrheitsmedien niemals thematisiert. Es ist an der Zeit, die Bürger über dieses Faktum aufzuklären.