In der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2016 forderten die AfD-Stadträte Marc Bernhard und Dr. Paul Schmidt zum
Top 22 – Räumliches Leitbild Karlsruhe – Rahmenplan Endfassung, die Bürger über eine Nachverdichtung abstimmen zu lassen.
Der Gemeinderat möge beschließen:
a) Die im Rahmenplan „Räumliches Leitbild“ für die einzelnen Stadtteile unter der Rubrik Nachverdichtung bzw. „Mehr Wohnen“ vorgesehenen Maßnahmen (vgl. die auf der Karte „Mehr Wohnen“ markierten Gebiete, S.24-25 des Rahmenplans) werden vom positiven Ergebnis eines entsprechenden Bürgerentscheids im jeweils betroffenen einzelnen Stadtteil abhängig gemacht. Die Stadtverwaltung organisiert diese Bürgerentscheide für jeden einzelnen Stadtteil und stellt darin den dort mit Hauptwohnsitz gemeldeten Bürgern zur Wahl, ob der Bebauungsplan und die anderen städtischen Regelungen zur Planung so abgeändert werden sollen, dass die im Rahmenplan genannten Nachverdichtungs-Maßnahmen durchgeführt werden können, oder ob Alles beim Alten bleiben soll.
b) Die im Rahmenplan „Räumliches Leitbild“ für die einzelnen Stadtteile unter der Rubrik „Bestehende Quartiere weiterentwickeln“ vorgesehenen Maßnahmen werden vom positiven Ergebnis eines entsprechenden Bürgerentscheids in den jeweils betroffenen Stadtvierteln abhängig gemacht. Die Stadtverwaltung organisiert diese Bürgerentscheide für die jeweils betroffenen Stadtviertel und stellt darin den dort mit Hauptwohnsitz gemeldeten Bürgern zur Wahl, ob der Bebauungsplan und die anderen städtischen Regelungen zur Planung so abgeändert werden sollen, dass die im Rahmenplan genannten Sanierungs- bzw. Nachverdichtungs-Maßnahmen durchgeführt werden können, oder ob Alles beim Alten bleiben soll. Die von den o. g. Maßnahmen betroffenen Stadtviertel sind in der Übersichtskarte „Übersichtsgrafik Vorhaben und Projekte“ als „Sanierungsgebiete“ markiert. Es handelt sich im Einzelnen um die Viertel, die vom „Rahmenplan Nordweststadt“, vom „Rahmenplan Waldstadt“ bzw. vom geplanten „Sanierungsgebiet Innenstadt-Ost“ betroffen sind, sowie in Grünwinkel um die betroffenen Viertel Hardeck-Siedlung und Heidenstücker-Siedlung.
Begründung:
Mit den unter den Rubriken „Mehr Wohnen“ und „Bestehende Quartiere weiterentwickeln“ genannten Maßnahmen beschließt der Gemeinderat mit der Verabschiedung des vorliegenden Rahmenplans Räumliches Leitbild Karlsruhe weitreichende Eingriffe in die gültigen Planungsregeln der betroffenen Stadtviertel – mit dem erklärten Ziel der Nachverdichtung. In den bestehenden Vierteln soll also in naher Zukunft deutlich mehr Wohnraum entstehen, bisher freigehaltene Flächen sollen zugebaut werden; die zu erstellenden Wohnbauten sollen mehr Geschosse haben als bisher.
Die betroffenen Viertel sind zum Teil aber gerade wegen ihrer nicht allzu dichten Bebauung attraktiv und erhalten dadurch auch ihr besonderes Flair. Zurecht Grund genug für die Stadtverwaltung, die dort gültigen Bebauungspläne bzw. anderweitigen Planungsregelungen über Jahrzehnte gegen alle Änderungswünsche zu verteidigen
Für den Geigersberg und andere Durlacher Viertel wurde bereits auf Druck der Bevölkerung davon abgesehen, derartige Nachverdichtungsmaßnahmen durchzuführen; den Höhenstadtteilen wurde die Durchführung derartiger Maßnahmen zur eigenen Entscheidung überlassen.
Was dort gilt, muss auch in jedem anderen Viertel der Stadt gelten: Es muss den dort wohnenden Bürgern überlassen bleiben, ob sie den Charakter ihres Viertels wirklich so grundlegend ändern möchten.
Mit dem hier vorgeschlagenen Verfahren des Bürgerentscheids wird auch sichergestellt, dass der im Rahmenplan selbst mit Bezug auf die von der Nachverdichtung betroffenen Stadtviertel (hier Grünwinkel) erhobenen Forderung Genüge getan wird (S. 57): "Die Konzepte müssen aber zwingend in Zusammenarbeit mit der ansässigen Bevölkerung erarbeitet werden."
Zur Erinnerung: Die Stadtverwaltung und der Gemeinderat sind in erster Linie den hier in Karlsruhe bereits wohnenden, zum Teil seit Generationen hier wohnenden Bürgern verpflichtet, nicht denen, die erst noch nach Karlsruhe ziehen wollen.
Die jüngst zum Thema Zuzug veröffentlichte städtische Statistik "Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2035" weist aus, dass der Netto-Zuzug nach Karlsruhe seit 2014 jährlich rund 4000 Menschen umfasst. Dieser Netto-Zuzug ist allein der Gruppe der Ausländer (sic) zuzuordnen (ohne LEA, s. S. 21). Dagegen werden diejenigen, die aus dem restlichen Deutschland nach Karlsruhe ziehen, zahlenmäßig deutlich von den Karlsruhern übertroffen, die aus der Stadt ins Umland umziehen.
Für die zuletzt genannte Gruppe von über 1.100 Karlsruhern jährlich ist Karlsruhe nicht mehr attraktiv genug, um hier wohnen zu bleiben. Wer diese Warnsignale nicht ernst nimmt, lässt die Karlsruher Bürger mit ihren Bedürfnissen alleine – das ist das Gegenteil guter Planung.
Unterzeichnet von: Marc Bernhard. Dr. Paul Schmidt
Nur für den Fall, dass Sie tiefer in diese Thematik einsteigen wollen: Die in unserem Antrag zitierten Textteile sind Teil der folgenden, auf der Homepage der Stadt https://web3.karlsruhe.de/Gemeinderat/ris/bi/to0040.php?__ksinr=4160 unter TOP 22 abgelegten Dateien: 2016_0668_RL_Anlage_Plaene_teil1.pdf , 2016_0668_RL_Teil3_2_S22_25.pdf und 2016_0668_RL_Teil4_2_S52_81.pdf.