Seit einiger Zeit geistert der Begriff der "Offenen Gesellschaft" durch Deutschland.
Viel beschworen, "wir wollen eine offene Gesellschaft sein".
Wie immer nutzen Menschen Begriffe, ohne eine Definition zu liefern, sodass jeder das hineininterpretieren kann, was er will. Und das ist, vor allem von Politikern, durchaus so gewollt.
Daher halten wir es für angebracht, ihnen eine Definition zu liefern, damit sie wissen, was eigentlich damit gemeint ist.
Der Begriff Offene Gesellschaft leitet sich vom Buch Karl Popper´s ab in dem er sich gegen den Faschismus, Nationalsozialismus und Kommunismus wendet.
In Offenen Gesellschaften ist ein intellektueller Meinungsaustausch gestattet. Daher sind Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie religiöse Neutralität von grundlegender Bedeutung für Offene Gesellschaften.
Institutionen sind zwar unumgänglich, können in Offenen Gesellschaften aber geändert werden. Alles ist einer ständigen Kritik ausgesetzt.
Der Staat ist in einer Offenen Gesellschaft ein notwendiges Übel. Er soll zwar eine ausreichende Grundversorgung bereitstellen, aber den Bürgern keine Wohltaten erweisen.
Die beste Staatsform ist nach Popper die Demokratie, die Popper definiert als eine Herrschaftsform, in der es möglich ist, die Herrscher ohne Blutvergießen auszutauschen, aber NICHT etwa die Behauptung, dass die Mehrheit recht habe.
Quelle: Juraforum - http://www.juraforum.de/lexikon/offene-gesellschaft
Karl Popper selbst schreibt:
„Unser Stolz sollte es sein, dass wir nicht eine Idee haben, sondern viele Ideen; dass wir nicht einen Glauben haben, nicht eine Religion, sondern viele, gute und schlechte. Es ist ein Zeichen der überragenden Kraft des Westens, dass wir uns das leisten können. Die Einigung des Westens auf eine Idee, auf einen Glauben, auf eine Religion, wäre das Ende des Westens, unsere Kapitulation, unsere bedingungslose Unterwerfung unter die totalitäre Idee.“
Die von uns fett markierten Stellen sollen hervorheben, dass die Wirklichkeit doch eine andere ist.