Kapitel 1: Verteidigung der Demokratie in Deutschland
1.1 Ohne Volkssouveränität keine Demokratie
1.2 Zurückführung der Europäischen Union in einen Staatenbund souveräner Staaten
1.3 Das Volk muss wieder zum Souverän werden
1.4 Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild
1.5 Die Gewaltenteilung gewährleisten
1.6 Trennung von Amt und Mandat und Kampf der Ämterpatronage
1.7 Macht der Parteien beschränken
1.8 Direktwahl des Bundespräsidenten
1.9 Parteienfinanzierung dem Verfassungsrecht anpassen
1.10 Freie Listenwahl und freies Mandat
1.11 Wider das Berufspolitikertum: Amtszeit begrenzen
1.12 Lobbyismus eindämmen
1.13 Private Rentenvorsorge für Parlamentarier
1.14 Einführung eines Straftatbestands der Steuerverschwendung
1.15 Bürgerlich-freiheitliche Rechtsordnung
1.15.1 Vertragsfreiheit bewahren
1.1 Ohne Volkssouveränität keine Demokratie
Wir wollen Deutschland reformieren und an die Prinzipien und Wurzeln anknüpfen, die zu seinem jahrzehntelangen sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolg geführt haben. Die Rechtsstaatlichkeit muss wiederhergestellt werden, und der Staat muss seine eigentlichen Kernaufgaben, insbesondere die Gewährleistung der inneren Sicherheit, wieder wahrnehmen. Mit den Verträgen von Schengen, Maastricht und Lissabon wurde rechtswidrig in die unantastbare Volkssouveränität eingegriffen. Ein Staat, der das Grenzregime und damit die Hoheit über sein Staatsgebiet aufgibt, löst sich auf. Er verliert seine Eigenstaatlichkeit.
Auch in Deutschland wenden wir uns gegen Zentralismus, Gleichmacherei und Uniformität. Denn wir stehen entschieden für Subsidiarität und Föderalismus. Starke, eigenständige Bundesländer, Regionen und Kommunen in einem souveränen Deutschland entsprechen dem Ideal freier Völker und vielfältiger kultureller Identitäten. Einheit in Vielfalt statt Selbstaufgabe im Kollektiv ist uns Ursprung und Ziel deutscher Selbstbestimmung.
Wir wollen den souveränen, demokratischen Nationalstaat erhalten!
Die AfD steht für die Freiheit und Selbstbestimmung der europäischen Nationen. Das bedeutet, dass alle Nationen das Recht haben, sich in souveränen Staaten zu organisieren. Als solche können sie völkerrechtliche Verbindungen eingehen und gemeinsame Interessen als Staatengemeinschaft wahrnehmen. In Europa war dies über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft erfolgreich gelungen. Der Versuch, über die Verträge von Maastricht (1992) und Lissabon (2008) einen „Staatenverbund“ zu schaffen, wie das Bundesverfassungsgericht diese vorbildlose Konstruktion nennt, muss als gescheitert betrachtet werden.
Stattdessen werden durch die EU, die den Anspruch erhebt, kontinentaler Staat zu werden, die existierenden, demokratischen Nationalstaaten in ihrer Funktion eingeschränkt bzw. dauerhaft zerstört. Es gibt weder ein europäisches Staatsvolk, das für ein solches Vorhaben konstitutiv wäre, noch ist erkennbar, dass sich ein solches auf absehbare Zeit herausbildet. Kulturen, Sprachen und nationale Identitäten sind durch Jahrhunderte dauernde geschichtliche Entwicklungen entstanden. Sie stellen für ihre Angehörigen unverzichtbare Identifikationsräume dar, die nur in nationalen Staaten mit demokratischer Verfassung wirkungsvoll ausgestaltet werden können. Nur hier kann Volkssouveränität gelebt werden, die Mutter und das Herzstück der Demokratie.
1.2 Zurückführung der Europäischen Union in einen Staatenbund souveräner Staaten
Das bestehende „Lissabon-Europa“ ist daher zurückzuführen zu einer Organisation von Staaten, die auf der Basis völkerrechtlicher Verträge ihre Interessen und Aufgabenwahrnehmung definieren. Nicht rückholbare Souveränitätsverzichte der Staaten dürfen mit einer solchen Konstruktion nicht verbunden werden. Ähnlich wie heute im Vertrag über die Europäische Union (EUV) in Art. 50 vorgesehen, behält sich jeder Staat ein Austrittsrecht vor.
Sofern eine solche Konzeption mit den derzeitigen Partnern der EU nicht einvernehmlich auszuhandeln ist, ist Deutschland gezwungen, dem Beispiel Großbritanniens zu folgen und aus der bestehenden EU auszutreten.
Die Schaffung neuer überstaatlicher Vereinbarungen bleibt vorbehalten und wird aufgrund nationalstaatlicher Souveränität erst ermöglicht.
1.3 Das Volk muss wieder zum Souverän werden
Heimlicher Souverän in Deutschland ist eine kleine, machtvolle politische Oligarchie, die sich in den bestehenden politischen Parteien ausgebildet hat. Sie hat die Fehlentwicklungen der letzten Jahrzehnte zu verantworten. Es hat sich eine politische Klasse herausgebildet, deren vordringliches Interesse ihrer Macht, ihrem Status und ihrem materiellen Wohlergehen gilt. Diese Oligarchie hat die Schalthebel der staatlichen Macht, der politischen Bildung und des informationellen und medialen Einflusses auf die Bevölkerung in Händen. Die stetigen Verletzungen der Prinzipien der deutschen Staatlichkeit gipfeln in der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung von CDU/CSU und SPD. Die Volksvertreter haben sich den grundgesetzlich garantierten Parlamentsvorbehalt für alle wichtigen Entscheidungen im Staat nehmen lassen und die über ihre Köpfe hinweg getroffenen rechts- und verfassungswidrigen Entscheidungen zur Zuwanderung klaglos hingenommen. Nur das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland kann durch das Mittel der unmittelbaren Demokratie diesen illegalen Zustand beenden.
1.4 Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild
Wir wollen dem Volk das Recht geben, den Abgeordneten auf die Finger zu schauen und vom Parlament beschlossene Gesetze zu ändern oder abzulehnen. Dies würde in kürzester Zeit die Flut der oftmals unsinnigen Gesetzesvorlagen nachhaltig eindämmen und die Parlamente zu sorgfältigerer Arbeit zwingen. Ein mäßigender Einfluss auf Beschlüsse der Abgeordneten in eigener Sache – etwa Diäten-, Fraktions- und Parteienfinanzierung und die Finanzierung von „parteinahen“ Stiftungen – wäre dadurch gewährleistet. Das Volk soll auch die Möglichkeit erhalten, eigene Gesetzesinitiativen einzubringen und per Volksabstimmung zu beschließen.
Die AfD fordert Volksentscheide nach Schweizer Vorbild auch für Deutschland.
Ohne Zustimmung des Volkes darf das Grundgesetz nicht geändert und kein bedeutsamer völkerrechtlicher Vertrag geschlossen werden. Die deutschen Bürger sind der Zahlmeister Europas. Entgegen aller früheren Beteuerungen haften wir für die jährlich wachsenden Schulden anderer EU-Länder. Dies ist ein schicksalhafter politischer Wortbruch, der die heute lebenden Bürger und mehrere nachfolgende Generationen in große Existenznot bringen wird.
Das deutsche Volk soll deshalb nach dem britischen Vorbild über den Verbleib Deutschlands in der Eurozone und gegebenenfalls der EU abstimmen!
Im Gegensatz zur CDU und ihrer Kanzlerin halten wir das deutsche Volk für ebenso mündig wie das der Schweizer, der Briten, der Franzosen, der Italiener und der Niederländer.
Entgegen anderslautender Behauptungen entscheiden Bürger in Schicksalsfragen der Nation weitsichtiger und gemeinwohlorientierter als macht- und interessengeleitete Berufspolitiker. Das ist die Lehre aus der Wiedervereinigung, aus der Ablehnung des „EU-Verfassungsvertrags“ durch das französische und das niederländische Volk und der Entscheidung der Engländer, aus der Lissabon-Union auszutreten.
Wir sind der Auffassung, dass die vielfältigen politischen Probleme Deutschlands mutiger Weichenstellungen bedürfen. Nach unserer Überzeugung können die fundamentalen Krisen von Währung, Energieversorgung und Migration sowie die Konfrontation mit dem Islam alleine weder von der Regierung noch vom Bundestag tragfähig bewältigt werden. Ohne eine unmittelbare Mitbestimmung der Bürger kann und darf dies auch nicht geschehen.
Die Einführung von Volksabstimmungen nach Schweizer Modell ist für die AfD deshalb nicht verhandelbarer Inhalt jeglicher Koalitionsvereinbarungen.
1.5 Die Gewaltenteilung gewährleisten
Zahlreiche Gesetze haben die Gewaltenteilung in Deutschland über die Jahre erodieren lassen und zu einer überbordenden Staatsgewalt geführt: Ehemalige Politiker auf Richterstühlen, Abgeordnete die zugleich Kanzler, Ministerpräsident oder Minister sind und sich insoweit selbst kontrollieren, sowie parteipolitische Netzwerke, die durch verbotene Ämterpatronage entstehen, können nicht länger toleriert werden. Die Justiz muss entpolitisiert werden.
1.6 Trennung von Amt und Mandat und Kampf der Ämterpatronage
Kanzler, Ministerpräsidenten, Minister und parlamentarische Staatssekretäre dürfen nicht mehr zugleich Abgeordnete sein. Die Funktionen von „politischen Beamten“ in der Staatsverwaltung wollen wir abschaffen von Ministerialdirektoren bis zu Polizeipräsidenten. Die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung haben unabhängig und loyal zu sein. Beamten- und Richterstellen sind ausschließlich nach Qualifikation und fachlicher Leistung zu besetzen (Art. 33 Abs. 2 GG). Die „Parteibuchwirtschaft“ muss beendet werden. Ämterpatronage ist unter Strafe zu stellen.
1.7 Macht der Parteien beschränken
Parteien sollen am politischen System mitwirken (Art. 21 Abs. 1 GG), es aber nicht beherrschen. Die Allmacht der Parteien und deren Ausbeutung des Staates gefährden unsere Demokratie. Diese Allmacht ist auch Ursache der verbreiteten Politikverdrossenheit und der freiheitsbeschränkenden „politischen Korrektheit“ sowie des Meinungsdiktats in allen öffentlichen Diskursen. Die Loyalität der Abgeordneten gilt eher den Parteivorständen als den Bürgern, in deren Auftrag sie in erster Linie zu handeln haben.
1.8 Direktwahl des Bundespräsidenten
Derzeit wird der Bundespräsident in der Bundesversammlung vorgeschlagen und gewählt. Die Auswahl des Kandidaten findet hinter verschlossenen Türen durch Absprachen der Parteien statt. Diese Kungelei beschädigt die Würde des Amtes und schmälert die Akzeptanz des Staatsoberhaupts durch das Volk.
Wir wollen den Bundespräsidenten deshalb direkt durch das Volk wählen lassen.
Dafür ist der Art. 54 des Grundgesetzes entsprechend zu ändern.
1.9 Parteienfinanzierung dem Verfassungsrecht anpassen
Mit der Parteienfinanzierung haben sich die etablierten Parteien ab 1954 eine ständig wachsende Finanzausstattung verschafft. Die „staatliche Teilfinanzierung“ in Höhe von jährlich ca. 160 Millionen Euro wird durch eine verdeckte Parteienfinanzierung von mittlerweile über 600 Millionen Euro bei weitem übertroffen. So halten wir zum Beispiel die für jeden Bundestagsabgeordneten zur Verfügung stehende „Mitarbeiterpauschale“ von 20.000 Euro monatlich für deutlich überhöht. Hier wird keine wissenschaftliche Beratung geleistet, sondern eine Armee von Parteisoldaten bezahlt.
Die AfD will die staatliche Parteienfinanzierung neu regeln und deutlich reduzieren.
Alle Mittel der Parteienfinanzierung sollen entgegen derzeitiger Praxis der unbeschränkten Kontrolle der Rechnungshöfe unterliegen. Unabdingbar ist auch eine restriktive und Korruption vermeidende Neuordnung der Spendenregelungen. Ferner soll den deutschen Parteien endlich die Beteiligung an Unternehmen, insbesondere Medienunternehmen, sowie die Annahme von Firmenspenden verboten werden.
1.10 Freie Listenwahl und freies Mandat
Die politische Klasse Deutschlands hat das Wahlrecht und die Wahlverfahren im Lauf der Zeit immer perfekter ausgenutzt und angepasst, um den Einfluss des Volkes auf die Bewerberauswahl zu minimieren. Dem Wähler werden starre Wahllisten der Parteien zum Ankreuzen vorgelegt. Über die „sicheren Listenplätze“ bestimmen die Parteivorstände de facto die Zusammensetzung des Parlaments.
Mit einer demokratischen Gestaltung des Wahlsystems will die AfD dem Wähler die Entscheidung über die personelle Zusammensetzung der Parlamente zurückgeben.
Wir treten für die „freie Listenwahl“ ein, mit der Möglichkeit des Kumulierens, Panaschierens und Streichens von Kandidaten.
Ferner wollen wir eine deutliche Verringerung der etwa 2.500 Parlamentarier Deutschlands mitsamt dem zugehörigen Verwaltungsapparat. Ein Bundestagsabgeordneter vertritt etwa 128.000 Einwohner, in den USA beträgt das Verhältnis 1:600.000. Wir wollen eine Verkleinerung des fast 700 Abgeordnete umfassenden Bundestags auf unter 500.
1.11 Wider das Berufspolitikertum: Amtszeit begrenzen
Die ungebrochene Tendenz zum Berufspolitikertum hat der Monopolisierung der Macht Vorschub geleistet und die unübersehbare Kluft zwischen Wählern und Gewählten stetig vergrößert. Vetternwirtschaft, Filz, korruptionsfördernde Strukturen und Lobbyismus sind die Folge.
Um unser Ideal des Bürgerabgeordneten herzustellen, fordern wir eine Mandatszeitbegrenzung für Abgeordnete auf vier und für den Bundeskanzler auf zwei Legislaturperioden.
Wir wollen, dass Bundestagsabgeordnete ihre volle Arbeitskraft der parlamentarischen Arbeit widmen. Das Mandat darf nicht unter bezahlten Nebentätigkeiten leiden. Der überbordende Lobbyismus in Brüssel und Berlin muss eingedämmt werden. Wir wollen die Regelungen der Nebentätigkeiten für Parlamentarier und gegen Abgeordnetenbestechung deutlich verschärfen. Unseren eigenen Abgeordneten haben wir bereits jetzt über unsere Satzung entsprechende Regeln auferlegt. Ferner setzen wir uns für ein Lobbyisten-Gesetz mit konkreten Rechten, Pflichten und Sanktionen für Mandatsträger und Lobbyisten ein, das vorbildlichen Regelungen anderer Demokratien entspricht.
1.13 Private Rentenvorsorge für Parlamentarier
Bundestagsabgeordnete zahlen derzeit keine Rentenbeiträge und erhalten nach wenigen Jahren bereits eine Altersversorgung, die ein Arbeitnehmer mittleren Einkommens nicht einmal nach 45 Beitragsjahren erreichen kann. Die AfD möchte das kostspielige und den Steuerzahler übermäßig belastende Versorgungsmodell für Abgeordnete grundlegend reformieren und es auf ein System privater Altersvorsorge umstellen.
1.14 Einführung eines Straftatbestands der Steuerverschwendung
Während Steuerhinterziehung auch vergleichsweise kleiner Beträge in Deutschland konsequent verfolgt und bestraft wird, bleibt die weit mehr gemeinwohlschädliche Steuerverschwendung straffrei. Horrende Baukostenüberschreitungen, unsinnige Beschaffungsmaßnahmen und verschwenderische Prestigeprojekte von Amtsträgern und Behördenleitern bleiben nach der gegenwärtigen Rechtslage weitgehend straffrei.
Die AfD fordert daher die Einführung eines neuen Straftatbestands der Haushaltsuntreue.
Die Regelung soll die Rechte der Steuerzahler stärken und die Bestrafung von groben Fällen der Steuerverschwendung durch Bedienstete und insbesondere herausgehobene Amtsträger ermöglichen.
1.15 Bürgerlich-freiheitliche Rechtsordnung
Bundestagsabgeordnete zahlen derzeit keine Rentenbeiträge und erhalten nach wenigen Jahren bereits eine Altersversorgung, die ein Arbeitnehmer mittleren Einkommens nicht einmal nach 45 Beitragsjahren erreichen kann. Die AfD möchte das kostspielige und den Steuerzahler übermäßig belastende Versorgungsmodell für Abgeordnete grundlegend reformieren und es auf ein System privater Altersvorsorge umstellen.
Die Prinzipien der Gleichheit vor dem Gesetz und der bürgerlichen Vertragsfreiheit gehören zu den großen zivilisatorischen Errungenschaften Europas. Während des weitaus größten Teils der Menschheitsgeschichte gehörte es zur unhinterfragten Normalität, dass Menschen durch Geburt oder Stand ungleich und in ihrer rechtlichen Selbstbestimmung beschränkt waren, bis hin zum Extrem der Rechtlosigkeit in Form von Leibeigenschaft oder Sklaverei. Erst die christliche und humanistische Kultur der europäischen Völker brachte die vorgenannten Prinzipien hervor und verwirklichte sie in einem jahrhundertelangen Prozess. In den letzten Jahrzehnten ist erschreckenderweise eine Abkehr von diesen europäischen Grundwerten zu verzeichnen. Diesem zivilisatorischen Rückschritt gilt es entgegenzutreten.
Die Alternative für Deutschland tritt für die Gleichheit vor dem Gesetz ein. Deshalb lehnen wir sogenannte „Quotenregelungen“ ab.
In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Diese Sätze haben einen klaren und guten Sinn. Das Recht, nicht vom Staat aufgrund des eigenen Geschlechts benachteiligt zu werden, ist ein individuelles Menschenrecht. Es kommt jedem Menschen in gleicher Weise zu. Manche Juristen vertreten die falsche These, Artikel 3 GG erlaube es dem Staat, einzelne Menschen „stellvertretend“ für ihr jeweiliges Geschlecht zu bevorzugen oder zu benachteiligen, um die als Kollektive vorgestellten Geschlechter „gleichzustellen“. Jedoch kann es in einem freiheitlichen Rechtsstaat niemals legitimes Ziel staatlichen Handelns sein, in willkürlich abgegrenzten gesellschaftlichen Teilbereichen eine ebenso willkürlich festgesetzte „Geschlechterquote“ zu erzwingen. Genausowenig kann eine gesetzlich vorgeschriebene Ungleichbehandlung ein Mittel zur Verwirklichung von Gleichberechtigung sein. Gesetze, die solches vorschreiben, sind verfassungswidrig und abzulehnen. Die AfD wird sich im Deutschen Bundestag für ihre Aufhebung einsetzen.
1.15.1 Vertragsfreiheit bewahren
Die Alternative für Deutschland tritt für die Bewahrung bzw. Wiederherstellung der bürgerlichen Selbstbestimmung im Zivilrechtsverkehr ein. Deshalb lehnen wir sogenannte ,,Antidiskriminierungsgesetze“ ab. Zentraler Grundwert einer freiheitlichen Zivilrechtsordnung ist die Vertragsabschlussfreiheit, das ist die Freiheit jedes Einzelnen, selbst darüber zu entscheiden, ob er mit einem anderen Bürger in rechtliche Beziehungen treten will oder nicht. Unter dem Einfluss der Europäischen
Union wird dieses fundamentale Prinzip der Privatautonomie in der deutschen Gesetzgebung Schritt für Schritt zerstört.
In einer freiheitlichen Grundordnung ist der Staat in seinem Handeln gegenüber dem Bürger der Pflicht zur Gleichbehandlung unterworfen der Bürger selbst jedoch ist in der Gestaltung seiner privaten Rechtsverhältnisse frei.
Eine Aufhebung dieser Trennung zwischen Staat und Gesellschaft beschädigt die freiheitliche Natur der Rechtsordnung und öffnet die Tür für eine in letzter Konsequenz totalitäre Herrschaftsordnung. Die AfD wird sich im Deutschen Bundestag gegen diese Entwicklung und für die Bewahrung einer freiheitlichen Privatrechtsordnung einsetzen.
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