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Kapitel 11: Sozialpolitik

11.1 Sozialpolitik und Zuwanderung

11.2 Benachteiligung von Familien beseitigen und Kinderarmut bekämpfen

11.3 Grundsätzliches zur Rente

11.4 Rente und Lebensarbeitszeit

11.5 Rente und versicherungsfremde Leistungen

11.6 Doppelbesteuerung der staatlichen Rente vermeiden

11.7 Grundsicherung im Alter: Wer gearbeitet hat, muss später mehr haben

11.8 Gerechtigkeit beim Arbeitslosengeld

11.9 Paritätische Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung


11.1 Sozialpolitik und Zuwanderung

Unser Land steht vor großen sozialen Herausforderungen. Es gilt die hohe Kinderarmut und die drohende Altersarmut zu bekämpfen. Eine Vielzahl von Arbeitslosen ist in Beschäftigung zu bringen. Die Infrastruktur unseres Landes ist in Teilen heruntergewirtschaftet, ohne dass dies in den öffentlichen Haushalten abgebildet wird. Die Stabilisierung der Sozialsysteme erfordert bei einer schrumpfenden und alternden Bevölkerung besondere Anstrengungen. Unsere begrenzten Mittel stehen deshalb nicht für eine unverantwortliche Zuwanderungspolitik, wie sie sich kein anderes europäisches Land zumutet, zur Verfügung. Sowohl die Euro-Rettungspolitik als auch die Niedrigzinspolitik der EZB erschweren diese notwendige Reformpolitik für Deutschland. Auch deshalb müssen die Weichen für den Euro und Europa völlig neu gestellt werden.

Unser Sozialstaat kann nur erhalten bleiben, wenn die geforderte finanzielle Solidarität innerhalb einer klar definierten und begrenzten Gemeinschaft erbracht wird. Eine Auflösung des Nationalstaats führt unweigerlich zur Gefährdung unserer gewohnten sozialstaatlichen Errungenschaften.

 

11.2 Benachteiligung von Familien beseitigen und Kinderarmut bekämpfen

Die Abgabenlast für Familien ist zu hoch. Obwohl das Bundesverfassungsgericht gefordert hat, die Existenzminima von Kindern und Eltern wirksam steuerfrei zu stellen, ist der Gesetzgeber dem nicht angemessen nachgekommen.

Die AfD setzt sich für die nachhaltige steuerliche Entlastung von Familien durch Einführung eines Familiensplittings ein, welches das Familieneinkommen vor Versteuerung auf die Familienmitglieder rechnerisch verteilt.

In diesem Zuge sind auch die steuerlichen Benachteiligungen von Kindern und Eltern aus Trennungs- und Scheidungsfamilien zu beseitigen. Der Erwerb von Wohneigentum durch Familien sollte z.B. durch zinslose Darlehen, Zuschüsse und Erlass der Grunderwerbsteuer erleichtert werden.

Die AfD setzt sich auch für eine bessere Berücksichtigung der Leistungen von Eltern in der Rentenversicherung ein. Die Kinder von heute sind die potenziellen Beitragszahler von morgen. Wer Kinder großzieht und Rentenversicherungsbeiträge leistet, trägt deshalb doppelt zur Sicherung der Renten bei.

Erziehungszeiten müssen deshalb eine dieser Leistung angemessene Rentenerhöhung der Eltern zur Folge haben.

Bei einer Lebensarbeitszeit von 45 Jahren soll künftig der Rentenanspruch abschlagsfrei gegeben sein. Bei der Berechnung der Rente werden alle Beitragszeiten in dem Maß berücksichtigt, in dem sie tatsächlich erbracht wurden.

 

11.3 Grundsätzliches zur Rente

Den Menschen in unserem Land wieder Sicherheit im Arbeitsleben und im Alter zu geben, ist der Alternative für Deutschland ein besonderes Anliegen. Nur mit einer ausreichenden Versorgung im Alter kann Altersarmut verhindert werden. Das Bestreben der AfD ist es daher, das System

der gesetzlichen Rentenversicherung so zu gestalten, dass es leistungsfähig und den Herausforderungen der Zukunft nachhaltig gewachsen ist. Die besondere demografische Herausforderung der nächsten Jahrzehnte wird – mindestens vorübergehend – eine stärkere Mit Finanzierung aus Steuermitteln erforderlich machen.

Unbeschadet solcher Hilfestellung außerhalb der Beitragsfinanzierung der staatlichen Renten müssen die bei- den Säulen Betriebsrente und rein private Altersvorsorge gesetzgeberisch gestärkt werden. Hierzu bedarf es der Steuerfreistellung der Ansparbeiträge verbunden mit einer nachgelagerten Ertragsbesteuerung. Für eine wirkungsvolle Ausgestaltung solcher Systeme ist die Zinspolitik der EZB tödlich. Auch deshalb muss Deutschland aus der Eurozone austreten, sofern nicht unverzüglich Änderungen in die Tat umgesetzt werden.

 

11.4 Rente und Lebensarbeitszeit

Die AfD fordert, die Rente zukünftig bei Erreichen einer klar definierten anrechenbaren Lebensarbeitszeit, statt wie bisher vom Lebensalter abhängig, zu gewähren.

Bekanntlich wird bereits in naher Zukunft die Zahl der Rentner im Verhältnis zur Zahl der Beitragszahler überproportional steigen. Die jüngeren Generationen der Beitragszahler werden diese finanzielle Verpflichtung nicht alleine schultern können. Es wird daher notwendig sein, die staatlichen Transferzahlungen aus allgemeinen Steuermitteln

an die Rentenversicherung erheblich zu erhöhen, um die Beiträge der arbeitenden Menschen in erträglichen Grenzen zu halten.

Auch aus diesem Grund ist die derzeitige Migrationspolitik sofort zu beenden. Die zur Zeit dort mobilisierten jährlichen Milliardenbeträge, mit steigender Tendenz für die Zukunft, müssen in die Stabilisierung der Alterssicherung der deutschen Bevölkerung umgelenkt werden.

Bezieher von Altersrenten sollen ohne Einschränkung ihrer Rentenbezüge einer entgeltlichen Beschäftigung nachgehen können. Diese Einkommen sollen von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zur Rentenversicherung freigestellt werden können.

 

11.5 Rente und versicherungsfremde Leistungen

Die AfD tritt dafür ein, dass Leistungen aus Mitteln der staatlichen Rentenversicherung, die sich nicht über Maßstäbe sozialer Verteilungsgerechtigkeit innerhalb der gesamten Solidargemeinschaft rechtfertigen lassen („echte“ versicherungsfremde Leistungen) entweder ausgegliedert oder über staatliche Transferleistungen finanziert werden. Allein im Jahr 2015 sind aus dem Etat der Rentenversicherung versicherungsfremde Leistungen in zweistelliger Milliardenhöhe erfolgt.

 

11.6 Doppelbesteuerung der staatlichen Rente vermeiden

Die AfD setzt sich dafür ein, zu überprüfen, ob die im Zuge der Einführung einer nachgelagerten Rentenbesteuerung vom Bundesverfassungsgericht als unrechtmäßig erkannte Doppelbesteuerung der Renten tatsächlich durch die derzei- tige gesetzgeberische Regelung vermieden wird.

 

11.7 Grundsicherung im Alter: Wer gearbeitet hat, muss später mehr haben

Erwerbstätige, die jahrzehntelang sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, aber beispielsweise durch niedrige Entlohnung oder unterbrochene Erwerbsbiografien keinen Rentenanspruch aufbauen konnten, der das Niveau der Grundsicherung übersteigt, werden derzeit genauso behandelt, wie Personen, die niemals sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Das ist ungerecht.

Die AfD will daher dafür sorgen, dass durch Arbeitsleistung und andere anrechenbare Zeiten, zum Beispiel Erziehungszeiten, erworbene Rentenansprüche mit einem angemessenen Aufschlag zur Grundsicherung Berücksichtigung finden.

 

11.8 Gerechtigkeit beim Arbeitslosengeld

Seit der Sozialrechtsreform 2005 (Hartz-Reform) wird bei der Festlegung der Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld-2 und – von geringfügiger Stufung abgesehen – der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld-1 nicht berücksichtigt, ob und gegebenenfalls wie lange der Betroffene zuvor sozialversicherungspflichtig erwerbstätig war. Nach regelhaft zwölf Monaten erhalten ehemals langjährig Erwerbstätige Arbeitslosengeld-2 in gleicher Höhe und für die gleiche Zeitdauer Leistungen wie Arbeitslose, die noch nie zuvor Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Dies stellt eine Geringschätzung der langjährigen Beitragszahler dar.

Die AfD setzt sich deshalb für eine gestaffelte längere Bezugsdauer von Arbeitslosengeld 1 in Abhängigkeit der Dauer der Vorbeschäftigung ein. Der Selbstbehalt bei der Berechnung von Arbeitslosengeld 2 ist sanktionsfrei zu erhöhen.

Dies ist ein Gebot der Gerechtigkeit, um unterschiedliche Erwerbsbiografien bei Arbeitslosigkeit auch differenziert zu behandeln.

 

11.9 Paritätische Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung

Die AfD setzt sich dafür ein, dass der Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung wieder auf die gleiche Höhe wie der Arbeitnehmeranteil festgelegt wird.

Die Risiken der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen allein auf die Arbeitnehmer abzuwälzen, wie es die letzten Bundesregierungen getan haben, ist unsystematisch.

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