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Kapitel 12: Unser Gesundheitssystem ist in Gefahr 

12.1 Finanzierung der Gesundheit – grundlegende Probleme beseitigen

12.2 Ärztliche Versorgung auf dem Land sicherstellen

12.3 Dem „Pflegenotstand“ entgegenwirken

12.4 Stationäre Versorgung durch Investitionen sicherstellen

12.5 Krankenhaus-Notfallambulanzen entlasten

12.6 Ambulante Versorgung durch ein Hausarztsystem optimieren

12.7 Ärzte und Therapeuten überwiegend in Deutschland ausbilden

12.8 Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen kündigen

12.9 Gesundheitskarte und E-Health-Gesetz

12.10 Alternative Medizin als Ergänzung traditioneller Medizin

12.11 Freiberufliche Hebammen

12.12 Keine Freigabe von Cannabis


Die Gesundheitspolitik in Deutschland steht angesichts der demografischen Entwicklungen vor großen Herausforderungen. Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung für alle Bürger in Stadt und Land gehört zu den Grundpfeilern des modernen Sozialstaates.

Wir setzen uns für eine leistungsfähige, flächendeckende und möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung für alle Bürger ein – im ambulanten wie im stationären Bereich.

 

12.1 Finanzierung der Gesundheit – grundlegende Probleme beseitigen

Die Finanzierung unseres Gesundheitswesens wird durch allgemeine politische Fehlentwicklungen bedroht: Die von den Kassen zu tragenden Kosten für Migranten, Flüchtlinge und Asylbewerber laufen aus dem Ruder und durch die verfehlte Zinspolitik der europäischen Zentralbank können die kapitalgedeckten privaten Krankenversicherungen keine ausreichenden Rücklagen mehr bilden.

 

12.2 Ärztliche Versorgung auf dem Land sicherstellen

Die Arztsitze sind zwischen Stadt und Land ungleich verteilt. Niederlassungen auf dem Land sind häufig nicht attraktiv. Wir wollen dazu beitragen, es für Ärzte attraktiver zu machen, sich wieder vermehrt auf dem Land niederzulassen. Auch die Kommunen und Landkreise sowie die Bundesländer sind gefordert, Anreize zu schaffen.

Wir wollen sicherstellen, dass auch ländliche Regionen medizinisch gut versorgt sind und sich dort wieder mehr Ärzte niederlassen.

 

12.3 Dem „Pflegenotstand“ entgegenwirken

In allen vollstationären medizinischen Einrichtungen entwickelt sich ein Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal („Pflegenotstand“). Eine Hauptursache ist, dass die Personalkosten im „DRG-Fallpauschalensystem“ der Krankenhäuser unzulänglich abgebildet sind. In den Krankenhausentgelten sind die tariflichen Entgeltsteigerungen deshalb nur teilweise enthalten. Aufgrund dieser Deckungslücke sehen sich viele Krankenhäuser gezwungen, Personalstellen, insbesondere bei der Pflege, einzusparen. Das führt zu einer unzumutbaren Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und Nachteilen für die Patienten.

Als Ursachen für den fehlenden Berufsnachwuchs spielen der hohe Leistungsdruck und die zuweilen unangemessene Entlohnung eine Rolle.

Die Akzeptanz und Attraktivität des Pflegeberufs muss erhöht werden, um dem bestehenden und absehbar zunehmenden Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal zu begegnen.

Die AfD fordert einen verbindlichen, länderübergreifenden Mindestpersonalschlüssel für das Pflegepersonal, der auch bei den Krankenhausentgelten Berücksichtigung finden muss.

 

12.4 Stationäre Versorgung durch Investitionen sicherstellen

Wir wollen die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser durch Abbau von Investitionsstaus verbessern und damit auch die Chance für den Erhalt von wohnortnahen Häusern in kommunaler Trägerschaft erhöhen.

Die wirtschaftlich angespannte Lage der meisten Krankenhäuser wird durch die fehlende Investitionsfinanzierung der Länder weiter verschärft. Seit Jahren werden nur etwa die Hälfte der ca. 5,5 Milliarden Euro für den Erhalt der Krankenhäuser erforderlichen Mittel bereitgestellt. Die daraus resultierende Notwendigkeit, Investitionsmittel aus den Behandlungspauschalen zu finanzieren, führt zur weiteren Verschärfung der finanziellen Situation vieler Krankenhäuser. Nicht wenige Kommunen sahen sich deshalb veranlasst, Krankenhäuser an private Träger zu verkaufen. Unverkennbar ist seit Einführung der Fallpauschalen (DRG) im Jahr 2002 eine Privatisierungswelle zu verzeichnen.

Wir unterstützen die Trägervielfalt im Krankenhauswesen und lehnen eine Entwicklung hin zur Monopolbildung entschieden ab.

 

12.5 Krankenhaus-Notfallambulanzen entlasten

Die Ambulanzen der Krankenhäuser sollen durch die Einrichtung von Portal-Praxen entlastet werden.

Aufgrund von teilweise langen Wartezeiten im ambulanten Bereich werden die Notfallambulanzen der Krankenhäuser mit einer zunehmenden Anzahl von unkritischen Behandlungsfällen überschwemmt. Wir setzen uns deshalb, wie in einigen Bundesländern bereits praktiziert, für die Einrichtung von Portal-Praxen aus dem niedergelassenen Bereich am Krankenhaus ein.

 

12.6 Ambulante Versorgung durch ein Hausarztsystem optimieren

Durch das flächendeckende Angebot eines Hausarztsystems sollen ambulante Behandlungen besser koordiniert und Doppeluntersuchungen vermieden werden. Das Kostenbewusstsein und die Eigenverantwortlichkeit des Bürgers sollen gestärkt werden. Die freie Arztwahl muss sichergestellt sein.

 

12.7 Ärzte und Therapeuten überwiegend in Deutschland ausbilden

Gesundheit ist immer auch eine Frage des Vertrauens. Bei Ärzten, Therapeuten oder Pflegekräften, die sprachliche Defizite aufweisen, kann keine Vertrauensbasis entstehen. Die Beschäftigung von ausländischem Personal, das oftmals sprachliche Defizite aufweist, kann somit keine Lösung zur Behebung des Personalmangels im Gesundheitswesen sein. Insbesondere müssen Ärzte, die in der Patientenversorgung tätig sind, über gute Sprachkenntnisse (Sprachniveau C1) verfügen. Deren fachliche Qualifikation muss uneingeschränkt dem deutschen Standard entsprechen.

Ärzte und Therapeuten, die in Gesundheitsberufen arbeiten, sollen nach Möglichkeit in Deutschland ausgebildet sein oder über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen.

 

12.8 Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen kündigen

Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen aus dem Jahr 1964 regelt die Rechtsstellung türkischer oder deutscher Staatsbürger im jeweils anderen Land. In der Krankenversicherung führt dies zu einer weithin unbekannten, eindeutigen Besserstellung türkischer Staatsangehöriger gegenüber deutschen Staatsangehörigen. Dies betrifft insbesondere die in unserem Sozialversicherungsrecht nicht vorgesehene Ausweitung der Familienversicherung. Der Familienbegriff richtet sich nicht nach deutschen Vorschriften, sondern nach türkischen. Da nach türkischem Recht die Eltern mit zur Familie gehören, werden auch in der Türkei lebende Eltern türkischer Arbeitnehmer mitversichert.

Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen benachteiligt einheimische Versicherte. Deshalb wollen wir es kündigen und auf der Basis europäischer Sozialversicherungsabkommen neu verhandeln.

 

12.9 Gesundheitskarte und E-Health-Gesetz

Medizinische Behandlungsdaten müssen aufgrund ihrer hohen Sensibilität den höchstmöglichen Schutz genießen. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK), auf der bisher nur Versichertendaten gespeichert sind, soll in einer weiteren Ausbaustufe ein Schlüssel zu einer zentralen Datenbank sein, in der neben diagnostischen Unterlagen und Untersuchungsergebnissen alle Informationen aller behandelnden Ärzte über den Patienten (Patientenakten) zusammengetragen werden.

Die AfD lehnt die Schaffung einer solchen zentralen Daten- bank zur Speicherung sensibler Gesundheitsdaten ab.

Wir befürworten aber die Speicherung eines Notfalldatensatzes, einschließlich eines Medikamentenplans und einer Patientenverfügung, direkt auf der Karte. Für die Speiche- rung und den Austausch weiterer Gesundheitsdaten schlagen wir, neben dem Datenaustausch in Praxisverbünden, die Schaffung eines elektronischen Gesundheitspasses vor, bei dem die Daten nicht zentral, sondern direkt auf dem Medium gespeichert werden. In allen Fällen darf dies nur auf freiwilliger Basis erfolgen.

 

12.10 Alternative Medizin als Ergänzung traditioneller Medizin

Unter dem Begriff der „alternativen“ Behandlungen werden die unterschiedlichsten Behandlungsmethoden zusammengefasst. Diese können bei Einhaltung von zu definierenden Qualitätsstandards eine sinnvolle Ergänzung zur herkömmlichen Medizin darstellen. In jedem Fall ist eine ganzheitliche Betrachtung und Behandlung des Patienten notwendig, um der Zunahme von chronischen Erkrankungen und von Therapieresistenzen entgegenzuwirken.

Alternative Behandlungsmethoden können in bestimmten Bereichen eine Ergänzung der akutmedizinischen Behandlungsmethoden darstellen.

 

12.11 Freiberufliche Hebammen

Der Berufsstand der freiberuflichen Hebamme, die eine werdende Mutter vom Beginn der Schwangerschaft bis zur Entbindung und oft auch darüber hinaus begleitet, gerät aufgrund der in den letzten Jahren deutlich angestiegenen Haftpflichtprämien sehr stark unter Druck, weil diese Aufwendungen von vielen freiberuflich tätigen Hebammen kaum oder gar nicht mehr verkraftet werden können. Ein „Aussterben“ des Berufsstandes in naher Zukunft ist absehbar.

Die persönliche und individuelle Betreuung schwangerer Frauen durch eine Hebamme des Vertrauens ist für viele Frauen eine große Erleichterung und Hilfe nicht nur während der Geburt, sondern auch in der Geburtsvorbereitung und der Nachsorge für Mutter und Kind.

Wir möchten deshalb zu einer finanziellen Entlastung des Berufsstandes der freiberuflichen Hebammen beitragen, die z. B. durch eine Quersubventionierung bei Haftpflichtversicherungen erfolgen könnte.

 

12.12 Keine Freigabe von Cannabis

Eine weitere Freigabe von Drogen bzw. suchtgefährdenden Substanzen ist nicht nur in der Folge kostenintensiv, sondern auch medizinisch schädlich. Ersatzpräparate wie THC stehen für Cannabis bereits jetzt zur Verfügung. Es ist zu befürchten, dass durch eine Freigabe von Cannabis der Drogenmiss- brauch und die damit verbundenen gesellschaftlichen Probleme zunehmen.

Die AfD deshalb lehnt die Freigabe von Cannabis ab.

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