Kapitel 6: DER ISLAM IM KONFLIKT MIT DER FREIHEITLICH-DEMOKRATISCHEN GRUNDORDNUNG
Der Islam gehört nicht zu Deutschland. In der Ausbreitung des Islam und der Präsenz von über 5 Millionen Muslimen, deren Zahl ständig wächst, sieht die AfD eine große Gefahr für unseren Staat, unsere Gesellschaft und unsere Werteordnung. Altkanzler Schmidt hat in seiner politischen Bilanz diesen Umstand richtig erkannt und bereits 2008 formuliert: „Wer die Zahlen der Muslime in Deutschland erhöhen will, nimmt eine zunehmende Gefährdung unseres inneren Friedens in Kauf.“
Ein Islam, der unsere Rechtsordnung nicht respektiert oder sogar bekämpft und einen Herrschaftsanspruch als alleingültige Religion erhebt, ist mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands nicht vereinbar.
Viele Muslime leben rechtstreu (und integriert) und sind geschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft. Die AfD will jedoch verhindern, dass sich abgeschottete islamische Parallelgesellschaften weiter ausbreiten, in welchen muslimische ,,Friedensrichter“ Rechtsvorschriften der Scharia anwenden und das staatliche Monopol der Strafverfolgung und Rechtsprechung unterlaufen.
Die AfD erkennt uneingeschränkt die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit an. Sie fordert jedoch, der Religionsausübung (gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 1 Weimarer Verfassung) Schranken zu setzen durch staatliche Gesetze, die Menschenrechte und unsere Werte. Staatliches Recht steht im säkularen Staat über religiösen
Geboten und Traditionen. Islamkritik, auch religiöse Satire (und Karikaturen), sind im Rahmen der allgemeinen Gesetze rechtmäßig. Sie sind Auslfluss des Grundrechts der freien Meinungsäußerung und der Kunstfreiheit.
Einer Diffamierung rationaler Religionskritik als „Islamophobie“ oder „Rassismus“ tritt die AfD entgegen. Wir fordern jedermann dazu auf, solche Polemik durch intellektuellen Diskurs zu ersetzen.
Verfassungsfeindlichen Vereinen, die nach Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz zu verbieten sind, ist der Bau und Betrieb von Moscheen wegen der konkreten Gefahr zu untersagen, dass Imame dort Lehren verbreiten, die zu einer gegen unsere Rechtsordnung gerichteten politisch-religiösen Radikalisierung von Muslimen beitragen.
Wir wollen verhindern, dass sich Muslime bis zum gewaltbereiten Salafismus und Terror radikalisieren. Auch die Finanzierung des Baus und Betriebs von Moscheen durch islamische Staaten oder ausländische Geldgeber bzw. deren Mittelsmänner soll unterbunden werden.
Islamische Staaten wollen durch den Bau und Betrieb von Moscheen den Islam in Deutschland verbreiten und ihre Macht vergrößern. Sie führen und unterstützen einen Kulturkrieg. So ist die Abhängigkeit der rund 900 Ditib-Moscheen und ihrer Imame vom staatlichen „Amt für Religiöse Angelegenheiten“ der Türkei (Diyanet) nicht hinnehmbar. Über die Ditib übt die autoritäre Türkei starken Einfluss auf viele in Deutschland lebende Bürger türkischer Herkunft aus. Sie behindert dadurch deren Anpassung an unsere Gesellschaft und gefährdet die Loyalität zu unserem Staat.
Minarett und Muezzin-Ruf stehen im Widerspruch zu einem toleranten Nebeneinander der Religionen, das die christlichen Kirchen, jüdischen Gemeinden und andere religiöse Gemeinschaften in der Moderne praktizieren.
Imame müssen sich vorbehaltlos zu unserem Grundgesetz bekennen. Die Predigten in Moscheen in Deutschland sollen in deutscher Sprache gehalten werden. Imame, die gegen das Grundgesetz agitieren, erhalten ein Predigtverbot und werden bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen abgeschoben.
Die islamtheologischen Lehrstühle an deutschen Universitäten sind abzuschaffen und die Stellen der bekenntnisneutralen Islamwissenschaft zu übertragen.
Die AfD lehnt es ab, islamischen Organisationen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen, weil sie die rechtlichen Voraussetzungen – eine ausreichende Repräsentanz, die Gewähr der Dauer und die Achtung des freiheitlichen Staatskirchenrechts – nicht erfüllen. Die Anerkennung der Religionsfreiheit, der weltanschaulichen Neutralität des Staates und der Gleichwertigkeit der Religionen, welche das Staatskirchenrecht verlangt, sind dem Islam fremd.
Die AfD fordert ein allgemeines Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit und im öffentlichen Dienst.
Burka und Niqab errichten durch die Gesichtsverhüllung eine Barriere zwischen der Trägerin und ihrer Umwelt und erschweren damit das Zusammenleben in der Gesellschaft. Ein Verbot ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2014 auch rechtmäßig.
Im öffentlichen Dienst soll kein Kopftuch getragen werden, in Bildungseinrichtungen weder von Lehrerinnen noch von Schülerinnen in Anlehnung an das französische Modell.
Der im Grundgesetz garantierten Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie der freien Entfaltung der Persönlichkeit widerspricht das Kopftuch als religiös-politisches Zeichen der Unterordnung von Muslimas unter den Mann. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2015, nach dem ein generelles Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen verfassungswidrig sei, betrachtet die AfD als ein Hindernis für eine erfolgreiche Integrationspolitik.
Die AfD verlangt, eine standesamtliche Eheschließung (vor jeder religiösen Trauung) rechtlich wieder für verbindlich zu erklären. Religiöse Trauungen können diese staatsrechtliche Voraussetzung zur Anerkennung einer Ehe nicht ersetzen.
Das Verbot der religiösen Voraustrauung, etwa durch Imame, soll wieder in Kraft gesetzt und die Streichung der §§ 67 und 67a im Personenstandsgesetz von 2009 rückgängig gemacht werden. Nur so können wir der Imam-Ehe entgegenwirken, die unter Umgehung der standesamtlichen Trauung und oftmals unter Zwang die Polygamie, Kinderehe und Verwandtenehe ermöglicht. Im Ausland geschlossene Ehen gemäß dem Familienrecht der Scharia, die gegen unsere Gesetze und unsere Moralvorstellungen verstoßen, sollen in Deutschland rechtlich nicht anerkannt werden.
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