Berlin, 12. Juli 2017. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das in Belgien seit Mitte 2011 geltende Verbot der Vollverschleierung für rechtens erklärt, melden übereinstimmend Medien. „Gegen das Gesetz hatten zwei Musliminnen geklagt. Sie sahen ihre Grundrechte verletzt und kritisierten das Gesetz als diskriminierend“, so SPIEGEL ONLINE.
Frauke Petry, Bundessprecherin und sächsische Fraktionsvorsitzende der AfD kommentiert:
„Mehr und mehr setzt sich in Europa die Erkenntnis durch, Vollverschleierung im öffentlichen Raum ist mit offenen Gesellschaften unvereinbar. ‚Gesicht zeigen‘ ist, obwohl man manchmal einen anderen Eindruck gewinnen könnte, keine Floskel.
Während in Deutschland aber über diese Selbstverständlichkeit noch lang und breit, vor allem wie fast immer weitgehend ergebnislos debattiert wird, bringen es die Richter in Straßburg klar und deutlich auf den Punkt: Das Verbot der Vollverschleierung sei, so ist bei SPIEGEL ONLINE zu lesen ‚für eine demokratische Gesellschaft notwendig.‘ Die ZEIT zitiert aus dem Urteil: ‚Die Verhüllungsverbote hätten zum Ziel, die Bedingungen des Zusammenlebens zu garantieren. Die Frage, ob ein Gesichtsschleier in der Öffentlichkeit akzeptiert werde, sei deshalb eine Wahl der Gesellschaft.‘ Man möchte den Richtern zurufen: Danke für diese unmissverständliche Klarstellung!
Vollverschleierung ja oder nein ist eben nicht nur eine rein praktische Frage, ob zum Beispiel die betreffende Person hinter dem Steuer eines Autos noch etwas sehen kann, Bankangestellte wissen, mit wem sie es am Schalter zu tun haben oder schlicht Kindergärtner erkennen können, ob tatsächlich die Mutter ihr Kind abholt. Es ist ganz grundsätzlich die Frage, wie sich Menschen in unserem Land, unserer Gesellschaft gegenübertreten und begegnen. Die Richter formulieren es treffend: ‚Rechte und Freiheiten‘ von Dritten werden mit diesem Verbot geschützt.
Für die AfD ist von Anfang an vollkommen klar gewesen – wir wollen in Deutschland keine vollvermummten Menschen. Das passt nicht zu unserem Land und nicht zu einem Miteinander, wie wir es kennen und erhalten wollen. Es ist an der Zeit, dass sich diese Erkenntnis auch bei anderen Parteien durchsetzt. Vielleicht ist der nun schon zweite Richterspruch dieser Art aus Straßburg der passende Anstoß, ein solches Verbot auch in Deutschland endlich auf den Weg zu bringen.“