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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg untersagt AfD-Diskriminierung durch die Stadt Karlsruhe

 

Karlsruhe, 14.3.2024. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg untersagt mit seinem Urteil (Az: VGH 1 S 401/24) vom 13.3.2024 der Stadt Karlsruhe, offiziell zur Teilnahme an der Veranstaltung ,Durlach leuchtet für Demokratie' einzuladen. Die Stadt verstößt mit seiner offiziellen Unterstützung einer Veranstaltung gegen das Neutralitätsgebot von Behörden. Der Stadt ist es unter Androhung von Ordnungsmitteln untersagt, für die am 15.3.2024 geplante Veranstaltung zu werben. Hierzu die Co-Sprecher des AfD-Kreisverbandes Karlsruhe-Stadt, der Bundestagsabgeordnete Marc Bernhard und Marco Gottmann:

Marc Bernhard MdB: "Ich begrüße das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg, das der Stadt Karlsruhe untersagt, weiterhin rechtswidrig vorzugehen. Die Stadtverwaltung hat alle rechtsstaatlichen und demokratischen Regeln missachtet und das Neutralitätsgebot der kommunalen Behörden in Baden-Württemberg gebrochen. Vertreter der Stadt haben offiziell zu einer AfD-diskriminierenden Veranstaltung aufgerufen. Mithilfe von Steuergeldern der Karlsruher Bürger gegen eine Partei zu werben, die laut aktuellen Umfragen zweitstärkste Kraft in Deutschland ist, ist bedenklich. Wenn Wahlbeamte und Stadtverwaltung beginnen, ihre behördliche Macht gegen die Opposition zu missbrauchen, dann ist unser Rechtsstaat in Gefahr. Die AfD wird mit Mut zur Wahrheit gegen die behördliche Arroganz der Macht kämpfen und weiterhin alle Bürgerinteressen vertreten, auch wenn sie nicht dem Mainstream entsprechen."

Marco Gottmann: "Dass wir gerade in Karlsruhe, der Stadt des Bundesverfassungsgerichts, einen Angriff auf den Rechtsstaat durch die Stadtverwaltung erfahren, ist beschämend für die Residenz des Rechts. Es ist traurig zu erfahren, dass demokratische und rechtsstaatliche Vorgaben in hysterische Hetze und Spaltung übergegangen sind. Ich empfehle den Verantwortlichen der Stadt dringend eine Schulung in Demokratie sowie Nachhilfe bei den Rechten und Pflichten von Stadtverwaltungen. 
Insbesondere das Stadtamt Durlach und auch die Ortsverwaltung Neureut haben gemeinsam zu einer diskriminierenden Veranstaltung aufgerufen. Besonders beschämend kommt dabei hinzu, dass der aktuelle Neureuter Ortsvorsteher für die CDU selbst als Stadtratskandidat zur Wahl im Juni 2024 antritt."

KV-KARLSRUHE - 14.06.2023

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