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Verleumdung ist keine Satire

Karlsruher AfD geht juristisch gegen Falschbehauptungen von Max Braun und „Die Partei“ vor.

Die Karlsruher AfD betont, ihre Gemeinderatsliste enthalte keine Mitglieder fremder Parteien. Die Behauptung, es habe eine Unterwanderung gegeben, weist sie als absurd zurück. Gegen Max Braun und „Die Partei“ Karlsruhe als Urheber und gegen KA-News und Focus.de als Verbreiter der entsprechenden Falschmeldungen gehe man juristisch vor. Es liege der Verdacht der Straftat der versuchten Wählertäuschung nach § 108a StGB vor.

Dr. Paul Schmidt, langjähriger AfD-Stadtrat und Spitzenkandidat der AfD-Gemeinderatsliste, erklärt dazu: „Natürlich haben wir Kandidaten auf unserer Gemeinderatsliste, die zuvor in oder für andere Parteien aktiv waren; meistens betrifft das die CDU, aber auch SPD, FDP und in Einzelfällen die Grünen und „Die Partei“. Die betroffenen Personen haben diese Umstände aber in ihren Vorstellungsreden bei der Aufstellung der Gemeinderatsliste benannt und erklärt, weshalb sie nun die AfD unterstützen. Auf der Basis dieser Vorstellungsreden wurden sie dann durch die Karlsruher AfD-Mitglieder auf die Liste gewählt. Eine Unterwanderung hat es definitiv nicht gegeben, insbesondere nicht durch die Herren Peter Altmann (Listenplatz 12) und Marco Federici (Listenplatz 31). Peter Altmann ist seit einiger Zeit Kreisverbands-Vorstandsmitglied und Herr Federici hatte sich zunächst bei den Karlsruher Grünen umgesehen, bevor er zu uns kam; mit „Die Partei“ hatte er nach eigener Aussage nie etwas zu tun.“

Peter Altmann betont: „„Die Partei“ macht immer weniger Satire, sondern ist selbst immer mehr Satire. In der AfD haben sich dagegen viele kluge Köpfe zusammen gefunden, um für Karlsruhe als lebenswerte Stadt zu kämpfen. In der gegenwärtigen Situation ist Vernunft und  Sachverstand wichtiger denn je.“ Marco Federici hatte bereits in einem BNN-Interview seine Unterstützung der AfD überzeugend zum Ausdruck gebracht.

Diese Aktion von Herrn Braun zeige, wie tief „Die Partei“ in Karlsruhe inzwischen gesunken sei, so Dr. Schmidt. Braun und Ansin, die gegenwärtigen „Die Partei“-Stadträte, kandidierten wieder, obwohl sie in den letzten Jahren häufig in den Gemeinderatssitzungen gefehlt hätten. Im Gemeinderat finde „Die Partei“ schon seit längerem praktisch nicht mehr statt, und diese Aktion solle nun offensichtlich den total verkorksten Wahlkampf retten, seien ihre Vertreter bei den Podiumsdiskussionen der Bürgervereine teilweise doch durch Wissenslücken in Bezug auf die Stadtpolitik aufgefallen.

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  • 108a StGB Wählertäuschung

 (1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

 

KV-KARLSRUHE - 14.06.2023

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